Letzte Kontrolle am Montagabend
Der Tatverdächtige der Bluttat von Stade, Fatih Khan G., ist bis kurz vor seinem Suizid am 21. Juli engmaschig überwacht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade wurde der 45-Jährige bis zum 13. Juli videoüberwacht, danach kam er in einen regulären Haftraum. Dort sei viermal pro Nacht kontrolliert worden, ob er lebe. Am 20. Juli, einen Tag vor G.s Suizid, seien die nächtlichen Kontrollen aufgehoben worden.
Zugangsgespräch ergab Selbstverletzungsgefahr
Laut Schilderung des niedersächsischen Justizministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Noch am selben Tag habe ein standardgemäßes Zugangsgespräch stattgefunden, bei dem mithilfe eines Formulars unter anderem die Gefahr von Selbstverletzung geprüft werde. Eine solche Gefahr habe in diesem Fall vorgelegen, sagte der Sprecher des Ministeriums. Der 45-Jährige sei deshalb in eine kameraüberwachte Zelle gekommen. „Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden.“
Schrittweise Lockerung der Maßnahmen
Nach einer Woche seien die Maßnahmen das erste Mal gelockert worden. Der Verdächtige kam in eine andere kameraüberwachte Zelle, in der er einen Fernseher zur Verfügung hatte. Am 9. Juli erfolgte eine weitere Lockerung: Auf Grundlage des Berichts einer Psychologin sei der Gefangene nur noch abends und nachts entsprechend überwacht worden, tagsüber habe er am regulären Alltag im Gefängnis teilgenommen. „Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war“, so der Sprecher.
Persönliche Kontrollen alle 30 Minuten
Mitarbeiter der JVA mussten sich nach Angaben des Ministeriums zudem alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich versichern, dass es dem Mann körperlich gut geht. Am 13. Juli wurden die Auflagen nach psychologischer Einschätzung erneut angepasst: Die nächtliche Kamerabeobachtung wurde beendet, stattdessen fanden nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen tagsüber und nachts statt.
Auflagen einen Tag vor Tod aufgehoben
Nur einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heißt es: „Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.“ An diesem Montagabend gegen 20 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nächsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen.
Keine Hinweise auf Fehler – Prüfung läuft
Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, betonte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise für Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. „Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren.“ Das Ministerium prüfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen.
Hintergrund: Sorgerechtsstreit und Bluttat
G. wurde vorgeworfen, am 29. Juni vier Frauen und zwei Männer in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen zu haben. Die Opfer arbeiteten für das Jugendamt der Region Hannover und in der Einrichtung in Stade. Erkenntnissen der Polizei zufolge war G. zu einem sogenannten Hilfeplangespräch erschienen, bei dem es um das Sorgerecht für seine wenige Monate alte Tochter ging. Nach der Tat hatte sich G. nach SPIEGEL-Informationen geäußert. Demnach gab er an, er habe sich mit seiner Schusswaffe nach der Tat das Leben nehmen wollen, dafür aber keine Munition mehr gehabt.
Ermittlungen gegen Partnerin und Fluchtwagenfahrerin
Die Staatsanwaltschaft Stade hatte am Dienstag mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Fatih Khan G. eingestellt wird. „Gegen einen Toten als Beschuldigten kann man kein Ermittlungsverfahren führen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Julia Pirk, dem SPIEGEL. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. Gegen sie besteht kein dringender Tatverdacht. Außerdem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.



