Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlichem Gasunfall
Nach dem Tod einer 24-jährigen Frau in Berlin-Nikolassee hat die Staatsanwaltschaft einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister angeklagt. Den beiden wird vorgeworfen, Mängel an einer Gasheizung nicht ordnungsgemäß behandelt zu haben, was zu einer Kohlenmonoxidvergiftung führte. Der Schornsteinfeger muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, der Hausmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Vorfall im Jahr 2022: Kohlenmonoxid aus dem Heizungskeller
Im Jahr 2022 starb die 24-Jährige in ihrer Erdgeschosswohnung in Berlin-Nikolassee an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Drei weitere Bewohner des Hauses mussten aufgrund des giftigen Gases ins Krankenhaus eingeliefert werden. Laut Staatsanwaltschaft war das Kohlenmonoxid aus dem Heizungskeller in die Wohnungen aufgestiegen. Ursachen waren unter anderem ein fehlendes Abgasrohr und eine zu kleine Öffnung für die Verbrennungsluft.
Versäumnisse bei Kontrollen
Der inzwischen 69-jährige Schornsteinfeger soll die Heizung bei seiner Kontrolle im Jahr 2020 trotz erkennbarer Mängel freigegeben haben. Der heute 60-jährige Hausmeister wiederum soll bei einem Kontrollgang im Heizkeller im Jahr 2022 die Heizung nicht abgeschaltet haben, obwohl dies nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft notwendig gewesen wäre. Beide Angeklagte bestreiten die Vorwürfe, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung
Nun müssen sich die beiden Männer vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung beziehungsweise fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung. Der Fall zeigt, wie wichtig regelmäßige und gründliche Überprüfungen von Gasheizungen sind, um derartige Tragödien zu verhindern.



