Zugbegleiter zu Tode geprügelt: 10 Jahre Haft für Schaffner-Killer
Zugbegleiter getötet: 10 Jahre Haft für Täter

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 34-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte im August 2022 einen 46-jährigen Zugbegleiter im Regionalzug der Deutschen Bahn auf der Strecke zwischen Frankfurt und Hanau so schwer verprügelt, dass das Opfer wenige Tage später an seinen Verletzungen starb.

Brutaler Angriff ohne Vorwarnung

Laut Gericht hatte der Angeklagte ohne erkennbaren Grund auf den Zugbegleiter eingeschlagen und eingetreten. Der Zugbegleiter erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen und starb am 7. August 2022 im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine geringere Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass es sich um einen „absolut unverhältnismäßigen und brutalen Angriff“ gehandelt habe. Der Angeklagte habe das Opfer „ohne jede Vorwarnung“ attackiert und dabei eine „erhebliche kriminelle Energie“ gezeigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter den Zugbegleiter mit zahlreichen Faustschlägen und Tritten traktierte, bis dieser bewusstlos am Boden lag.

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Urteil: Zehn Jahre Haft

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Die Kammer sah keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe als erfüllt an. Der Angeklagte habe den Zugbegleiter nicht aus Habgier oder um eine Straftat zu verdecken getötet. „Es war ein affektiver Ausbruch, aber kein Mord“, so der Richter. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, was eine geringere Strafandrohung von bis zu fünf Jahren vorsieht. Dem folgte das Gericht nicht.

Der Angeklagte zeigte sich in seinem Schlusswort reumütig und entschuldigte sich bei der Familie des Opfers. „Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe“, sagte er. Die Hinterbliebenen des Zugbegleiters traten als Nebenkläger auf und forderten eine gerechte Bestrafung. Ihr Anwalt erklärte, die Familie sei mit dem Urteil „teilweise zufrieden“, da die Tat als Totschlag anerkannt sei, die Höhe der Strafe aber nicht ausreiche.

Hintergründe der Tat

Der Vorfall ereignete sich am 4. August 2022 gegen 22:30 Uhr im Regionalexpress 15349 auf der Fahrt von Frankfurt nach Hanau. Der Zugbegleiter kontrollierte Fahrkarten, als es zu einem Streit mit dem Angeklagten kam, der keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte. Die Situation eskalierte, der Angeklagte schlug und trat auf den Zugbegleiter ein, bis dieser regungslos liegen blieb. Andere Fahrgäste schritten ein und hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der Zugbegleiter wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb.

Laut Gericht war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert, aber nicht erheblich vermindert schuldfähig. Er habe eine Blutalkoholkonzentration von etwa 1,6 Promille gehabt. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm eine „emotional instabile Persönlichkeitsstruktur“, aber keine krankhafte Störung. Das Gericht wertete die Alkoholisierung strafmildernd, sah aber keine Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Reaktionen und gesellschaftliche Debatte

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern ausgelöst. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte nach der Tat mehr Schutz für Zugbegleiter, etwa durch Videoüberwachung und konsequentere Strafverfolgung. Die Deutsche Bahn erklärte, man werde das Urteil respektieren und setze sich weiterhin für die Sicherheit der Mitarbeiter ein.

Der Vorsitzende Richter wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein „wachsendes Problem“ sei. „Solche Taten erschüttern das Vertrauen in die Sicherheit im öffentlichen Raum“, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof prüfen zu lassen.

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