BVG stoppt Werbung von rechtspopulistischem Portal „Nius“
BVG stoppt „Nius“-Werbung wegen rechtswidrigen Motivs

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben die Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals „Nius“ mit sofortiger Wirkung gestoppt. Das teilte das Unternehmen am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Grund sei ein neues Werbemotiv, das auf Social Media verbreitet wurde und nach Ansicht der BVG die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreite.

Proteste gegen die Kampagne

Bereits zuvor hatte die Kampagne für heftige Kritik gesorgt. Eine Online-Petition mit mehr als hunderttausend Unterschriften forderte die BVG auf, sich gegen „rechtspopulistische Angstmache in Berliner U-Bahnen“ zu wehren. Auch die Journalismusgewerkschaft Ver.di protestierte in einem offenen Brief und bezeichnete die Werbung als „keinen guten Look für eine BVG, die für alle Berliner*innen da ist“. Die Aktivismusgruppe Campact ließ sogar einen Plakatwagen mit Gegenslogans neben einem Doppeldecker mit „Nius“-Werbung fahren.

BVG begründet Stopp

Die BVG erklärte, dass das beanstandete Motiv „den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn“. Es sei jedoch weder Teil der gebuchten Kampagne noch von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht worden. Dennoch habe man aufgrund der rechtlichen Bewertung beschlossen, die gesamte Kampagne zu stoppen. Das umstrittene Motiv zeigt den Slogan: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ – eine Anspielung auf die transfeindliche Haltung des Portals.

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Reaktion von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt

Julian Reichelt, Chefredakteur von „Nius“, reagierte umgehend auf den Werbestopp. Auf der Plattform X machte er das beanstandete Motiv öffentlich und kündigte rechtliche Schritte an. „Wir prüfen, ob der Stopp rechtmäßig ist“, so Reichelt. Das Portal war bereits 2025 zu einer Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden, weil es eine trans Frau mehrfach falsch bezeichnet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund der Auseinandersetzung

Die BVG betont, dass sie als öffentliches Unternehmen an Grundsätze wie Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung gebunden sei. Zunächst hatte sie auf die Proteste reagiert und darauf verwiesen, dass ein externer Werbevermarkter für die Befüllung der Werbeflächen zuständig sei. Man müsse alle Motive zeigen, die nicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen. Der neue Vorfall habe jedoch gezeigt, dass die Grenzen überschritten seien.

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