Thüringens Justiz- und Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) hat sich für die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Sie erklärte, dass Aufenthaltsbeendigungen nach den bundesgesetzlichen Grundlagen durchzuführen seien, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorlägen. Dies gelte auch angesichts der angespannten Lage in Afghanistan, die eine erhebliche individuelle Belastung darstelle. Hintergrund ist eine Information der Bundespolizei, die Hessen bekannt gemacht hatte, wonach Abschiebungen in das von den Taliban beherrschte Land nicht mehr auf Straftäter oder Gefährder beschränkt sind.
Zahlen und Hintergründe
Zum Stichtag 30. Juni befanden sich laut Thüringer Ministerium insgesamt 523 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Thüringen. Von ihnen waren 408 Personen geduldet, ihre Abschiebung also vorübergehend ausgesetzt. Amnesty International kritisierte die Ausweitung scharf und hält sie angesichts der Menschenrechtsverstöße in Afghanistan für grundsätzlich falsch. Die Taliban hatten 2021 die Macht übernommen; Abschiebungen dorthin finden seit 2024 wieder statt.
Gerichtliche Bestätigung
Meißner betonte, dass in vielen Fällen ausreisepflichtiger Afghanen bereits eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung der ablehnenden Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erfolgt sei. Dabei sei gerichtlich bestätigt worden, dass keine rechtlichen Hindernisse für eine Abschiebung vorlägen. Deshalb sei es nicht zu rechtfertigen, Abschiebungen weiter auszusetzen.
Ausnahmen für Erwerbstätige
„Vor diesem Hintergrund befürworte ich eine Öffnung des Personenkreises für Abschiebungen nach Afghanistan über Straftäter hinaus“, erklärte Meißner. Künftig sollen auch ausreisepflichtige männliche, alleinstehende afghanische Staatsangehörige abgeschoben werden können. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Männer, die einer Beschäftigung nachgehen und ihren Lebensunterhalt mindestens überwiegend sichern. Allerdings soll diese Ausnahme nicht greifen, wenn die Abschiebung bereits angekündigt war, bevor die Arbeit aufgenommen wurde.



