Niedersachsen führt Waffenverbot im Nahverkehr ab April ein
Niedersachsen führt Waffenverbot im Nahverkehr ab April ein

Niedersachsen plant ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr, um die steigende Zahl von Messerangriffen einzudämmen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) kündigte an, dass die entsprechende Verordnung voraussichtlich im Februar veröffentlicht wird und am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Das genaue Datum steht noch nicht fest, aber das Ministerium rechnet mit einer Umsetzung ab April.

Das Verbot gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, darunter Regionalzüge, S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Busse, Ruftaxis sowie Fährschiffe. Es erstreckt sich auf Bahnsteige und Unterführungen, nicht jedoch auf offene Bushaltestellen am Straßenrand. Waffen und Messer jeglicher Art sind dann verboten, wobei die Definition des Waffengesetzes zugrunde gelegt wird – von Schusswaffen bis zu Springmessern. Reizstoffsprays, die gegen Menschen eingesetzt werden sollen, gelten als Waffen, während Tierabwehrsprays ausgenommen sind.

Das Verbot bezieht sich auf das „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern. Eine Waffe gilt als nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; ein Messer ist es nicht, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Ausnahmen sind für Handwerker mit Teppichmessern vorgesehen, und die Nutzung von Messern für allgemein anerkannte Zwecke wie das Apfelschälen bleibt erlaubt.

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Ein Verstoß gegen das Waffenverbot wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft, nicht als Straftat. Die Verordnung ermöglicht jedoch anlasslose Kontrollen von Personen und Sachen, die Sicherstellung von Gegenständen und Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Dies geht über die bisherigen Regelungen nach dem Hausrecht hinaus.

Hintergrund ist der Anstieg der Messerangriffe in Niedersachsen von 2.218 im Jahr 2019 auf 3.055 im Jahr 2024. Bedrohungen machten zuletzt etwa die Hälfte der Fälle aus, und 18 Messerangriffe wurden 2024 als vollendete Tötungsdelikte registriert. Das Ministerium betont die besondere Gefahr im Nahverkehr aufgrund der hohen Personendichte und eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten.

Für den deutschen Fernverkehr gilt bereits seit Ende 2024 ein bundesweites Waffen- und Messerverbot.

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