Neuer Anlauf für Kölns Trainingszentrum vor Gericht
Kölns Trainingszentrum: OVG verhandelt erneut

Der seit Jahren schwelende Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in die nächste Runde. Am 11. Juni (9.00 Uhr) verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut in dieser Sache. Bereits im November 2022 hatte das OVG ein Urteil verkündet, doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung im April 2024 auf und verwies den Streit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach Münster.

Streit um Bebauungsplan „RheinEnergieSportpark“

Umstritten ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Der 1. FC Köln plant, die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim zu erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer kritisieren jedoch die vollständige Versiegelung und den Verlust der unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Grünfläche für die Allgemeinheit.

OVG kippte Bebauungsplan 2022

Das OVG hatte den Bebauungsplan im Jahr 2022 gekippt. Der Verein legte daraufhin Revision ein. Die Richter in Leipzig betonten in ihrer Entscheidung: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“ Noch im Anschluss an die mündliche Verhandlung will das OVG eine neue Entscheidung verkünden.

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