Das Landgericht Paderborn hat einen 41-jährigen Landwirt aus Paderborn wegen Mordversuchs an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 36-jährige Frau im vergangenen November mit einer sogenannten Revolverspritze angriff und ihr dabei Pflanzenschutzmittel in den Oberschenkel injizierte.
Tat auf Rückfahrt vom Jugendamt
Das getrenntlebende Ehepaar befand sich zur Tatzeit auf der Rückfahrt von einem Termin beim Jugendamt, bei dem Unterhaltsfragen für die gemeinsamen Kinder geklärt worden waren. Nach Überzeugung der Anklage kam es im Auto zu einem Streit. Der Angeklagte zückte die Spritze, und die 36-Jährige konnte den Stich trotz heftiger Gegenwehr nicht verhindern. Durch die Substanz erlitt sie eine Atemlähmung und befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Lebensrettende Hilfe einer 75-Jährigen
Eine 75-jährige Frau wurde zufällig auf das Geschehen aufmerksam. Nach Einschätzung von Gutachtern rettete sie der 36-Jährigen mit Reanimationsmaßnahmen und einem Notruf das Leben. Erst Stunden nach dem Eintreffen im Krankenhaus konnte geklärt werden, was der Frau zugestoßen war. Nach Auffassung des Gerichts hatte ihr Mann bis dahin mehrfach versucht, die Tat zu vertuschen.
Weitere Details zum Urteil
Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung geständig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf eine mildere Strafe plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



