Streit um Beweisanträge nach dem Solingen-Anschlag: Urteil am 30. Juni erwartet
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof wird am 30. Juni ein Urteil im Rechtsstreit um abgelehnte Beweisanträge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Solingen verkünden. Dies gab Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb nach einer mündlichen Verhandlung in Münster bekannt.
Die Kläger, Abgeordnete der SPD und FDP, die die Minderheit im Ausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags bilden, sehen ihre verfassungsrechtlich geschützten Rechte verletzt. Die Mehrheit von CDU und Grünen hatte mehrere ihrer Beweisanträge abgelehnt. Der Ausschuss soll mögliche Versäumnisse oder Fehler der Landesregierung nach dem tödlichen Terroranschlag am 23. August 2024 untersuchen und strukturelle Defizite aufdecken.
Unversöhnliche Positionen in der mündlichen Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung standen sich die Kläger – die Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat, Christian Dahm und Thorsten Klute (alle SPD) sowie Werner Pfeil und Dirk Wede (FDP) – und Vertreter des Landtags, des Landes und der Landesregierung unversöhnlich gegenüber. Die Landtagsabgeordneten werfen den Beklagten vor, ihre Beweisanträge vom 14. November und 9. Dezember 2024 aus politischen Motiven abgelehnt zu haben.
Die Beklagten hingegen argumentierten, dass einer der Anträge per se unzulässig und der andere zu unkonkret formuliert gewesen sei. In einem Fall forderten SPD und FDP von der Landtagsverwaltung die Übermittlung von Akten, im anderen Fall Akten und Daten aus dem Flüchtlingsministerium der am 27. Januar 2026 zurückgetretenen Josefine Paul (Grüne).
Gewaltenteilung: Kann der Landtag sich selbst kontrollieren?
Im Fall des Beweisantrags zu Akten des Landtagspräsidenten drehte sich der Streit um die Frage, ob das Parlament sich selbst kontrollieren kann. Die Verwaltung des Parlaments sollte nicht in einen solchen Streit hineingezogen werden, da die Neutralität und die parlamentarische Autonomie gefährdet seien, argumentierten deren Vertreter. Auch der Schutz der Abgeordnetenrechte stehe im Raum.
Die sieben Richter des Verfassungsgerichtshofes hinterfragten beide Seiten kritisch. Sie machten deutlich, dass sie bei ihrem Urteil einen verschärften Blick auf die Begründung der Ablehnungen in den Protokollen werfen werden. An einigen Stellen zeigten sie sich von den Argumenten der Beklagten nicht überzeugt. Sie verglichen Anträge von CDU und Grünen mit den abgelehnten Anträgen von SPD und FDP und fragten nach, wo der Unterschied liege.
Hintergrund: Der Anschlag von Solingen
Am 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al Hasan auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und viele weitere verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Al Hasan hätte bereits ein Jahr zuvor nach den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen. Ein Versuch war gescheitert, ein weiterer nicht unternommen worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den Syrer im September 2025 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und Mitgliedschaft in der IS-Terrormiliz.
Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) trat am 27. Januar 2026 zurück. Die Opposition wirft ihr vor, nach dem Anschlag abgetaucht zu sein und am Tatwochenende während einer Dienstreise nach Frankreich nicht auf Anrufe von Kabinettskollegen reagiert zu haben.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da es grundsätzliche Fragen zur Kontrolle des Parlaments und zur Minderheitenrechten klären könnte.



