Am Karfreitag, dem Tag der Kreuzigung Jesu, gilt in Sachsen ein sogenanntes Tanzverbot. Der Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, ebenso wie der Volkstrauertag und der Totensonntag. An diesen besonders geschützten Tagen können je nach Region Tanz, Musik und bestimmte Filme im Kino untersagt sein.
In Sachsen gehen die Regelungen aus dem Gesetz über Sonn- und Feiertage hervor. Demnach sind am Karfreitag öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, während des ganzen Tages untersagt.
Zudem sind öffentliche Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Auch die Geschäfte des Einzelhandels bleiben an diesem Tag geschlossen.



