Amokfahrt in Leipzig: Wie die Politik mit psychischen Gewalttätern ringt
Leipzig. Amoktäter zeigen oft Zeichen psychischer Erkrankungen. Der Staat diskutiert seit Jahren über bessere Warnsysteme. Welche Lücken gibt es? Von Christian Unger, Redakteur 01.06.2026, 12:10 Uhr
Gut zwei Wochen, bevor Jeffrey K. mit seinem grauen Volkswagen-SUV durch die Leipziger Fußgängerzone fuhr und zwei Menschen tötete, rief er selbst die Polizei. K. soll „Stimmen gehört“ haben, berichten einzelne Medien, die ihn zu Drohungen gegen seine Schwiegereltern gedrängt hätten. Bestätigt ist diese Information nicht. Recherchen unserer Redaktion deuten nur darauf hin, dass Jeffrey K. in Streit mit seiner Familie geriet. Er selbst ließ sich „freiwillig“ von den Polizisten in eine psychiatrische Klinik einweisen. Am vergangenen Mittwoch verließ K. die Klinik, auf eigenen Wunsch, wie es hieß. Wenige Tage später schritt er zu seiner Amoktat. Schon am Tatort bemerkten die Polizeibeamten, die K. festnahmen, dass er in einem „psychischen Ausnahmezustand“ sei, wie interne Lagebilder nahelegen. Der Täter von Leipzig, darauf deutet bisher alles hin, war psychisch erkrankt, womöglich schwer.
Es passiert viel mehr als noch vor Jahren. Aber noch immer zu wenig und zu langsam
Nun Leipzig. Zuvor schon Magdeburg, Aschaffenburg, Dortmund, Hamburg, Brokstedt, Mannheim – all das sind Tatorte, bei denen Menschen schwere Gewalttaten verübten. Mal rasten sie mit dem Auto los, mal zogen sie ein Messer, stachen wahllos Passanten nieder. Einige von ihnen waren politisch radikal, andere wiederum hatten persönliche Motive für die Tat. Immer aber diagnostizierte die Strafverfolgung eine psychische Erkrankung. Und jedes Mal geht die Diskussion weiter, wie der Staat Menschen in Deutschland besser vor diesen Gewalttätern schützen kann. Auf der Innenministerkonferenz (IMK) standen die „Früherkennung“ und das „Bedrohungsmanagement“ vergangenen Sommer auf der Agenda. Es gibt eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Innenbehörden in mehreren Bundesländern arbeiten an Konzepten für die Polizei, bringen Leitfäden heraus, die Kommunen bei Großevents wie Weihnachtsmärkten helfen sollen, den Schutz zu garantieren. Es passiert viel mehr als noch vor Jahren. Aber, so sagen manche, es passiert noch immer zu wenig und zu langsam.
Dabei ist eine Sache wichtig: „Schwere Gewalttaten wie Amokfahrten lassen sich selten nur entlang von psychischen Erkrankungen erklären“, sagt der Entwicklungspsychologe Herbert Scheithauer. Statistiken zufolge erfüllt jeder vierte Erwachsene innerhalb eines Jahres medizinische Kriterien einer psychischen Störung oder Krankheit. Wer Amok oder Terror verübt, hat oft ein Bündel an Motiven: Radikalisierung, Lebenskrisen, eigene Gewalterfahrungen. Aber die wenigen, die zuschlagen, verursachen große Schäden, wie jetzt in Leipzig. Zugleich heben Polizisten immer häufiger hervor, dass sie auf Streife in Situationen kommen, in denen Menschen nicht mehr rational, nicht mehr auf Ansprachen reagieren, manchmal unberechenbar seien. Wer mit Ermittlern spricht, hört eine Verunsicherung, auch eine Angst, Fehler zu machen im Umgang mit diesen Tatverdächtigen.
Innensenator Grote: „Häufig kann man die Gefährlichkeit dieser Menschen schlecht einschätzen“
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), aktuell sitzt er der IMK vor, formuliert es so: „Häufig kann man die Gefährlichkeit dieser Menschen schlecht einschätzen.“ Sie seien, so nennt es Grote, „schwer steuerbar“. In einer Beschlussvorlage der Innenminister heißt es, die Behörden müssten „Risikopotenziale“ dieser Personen besser erkennen. Es brauche ein „wirksameres System zur Früherkennung“ dieser Risiken. Im vergangenen Jahr befasst sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerien mit diesen Herausforderungen, einen Abschlussbericht gibt es offenbar, Ergebnisse könnte die Regierung im Juni vorstellen. Denn ähnliche Forderungen hält auch der Koalitionsvertrag von Union und SPD fest.
Dabei sind die Probleme nicht neu. Im Gegenteil: Es geht um die bessere Zusammenarbeit verschiedener Behörden, Polizei, Justiz, Gesundheitsamt, Schulen, Jugendamt, Sozialpsychiatrischer Dienst. Der Fall des Attentäters von Magdeburg, der 2024 mit seinem Auto auf den Weihnachtsmarkt raste, war vor der Tat diversen Behörden aufgefallen. Eine interne Liste des BKA nennt mehr als 100 Behördenvorgänge, darunter Drohungen und Warnungen ausländischer Nachrichtendienste vor dem Mann. Die Erkenntnisse aber wurden vor der Tat nie zusammengeführt.
Hilfreich ist die Vernetzung sicher, da sind sich alle einig. Je mehr Fachleute auf eine Person, ihre Geschichte, ihre Lebenslage blicken, desto wahrscheinlicher erkennen sie Risiken und Gefahren. Aber das ist auch heikel: Innenpolitiker fordern mehr Austausch von Gesundheitsdaten mit der Polizei. Was aber dürfen Ermittler wissen? Wie eng müssen die Grenzen sein? Schon jetzt speichert die Polizei in ihrer großen Verbunddatei „Inpol“ auffällige Personen mit „psychischer und Verhaltensstörung“, kurz PSYV. Innenminister wollen die Weitergabe von Informationen über den Gesundheitszustand eines Menschen an die Polizei „anpassen“. Meist bedeutet das: mehr sensible Daten für die Polizei.
Die Grünen im Bundestag schlagen in einem Positionspapier „Präventionsräte“ vor
Nur ein Beispiel: Union und SPD wollen „noch zuverlässiger“ sicherstellen, dass „Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen“. Dafür sollen Gesundheitsämter mehr Daten an Waffenscheinbehörden liefern. Unter der Ampel-Koalition war das am Widerstand der FDP gescheitert. Jetzt aber scheint der Weg frei. Und notwendig, sagen etwa Polizeigewerkschafter. Klar ist: So wenig Austausch zwischen Behörden wie in der Vergangenheit darf es nicht mehr geben, wenn Gewalttäter vor ihren Taten erkannt und Bedrohungen weniger werden sollen. Die Grünen im Bundestag schlagen in einem Positionspapier „Präventionsräte“ vor. Dort sitzen Sozialarbeiter, Lehrkräfte, Polizistinnen, Vereine – und kümmern sich um brisante Fälle. „Wenn Hilfe gerufen wird, muss Hilfe da sein“, schreiben die Grünen.
Ein Schlagwort ist das „Fallmanagement“. Einige Bundesländer wie Rheinland-Pfalz verbessern seit einigen Jahren den Kontakt der Behörden in Fällen häuslicher Gewalt, um zu verhindern, dass vor allem Männer ihre Partnerinnen angreifen. „Fallkonferenzen“ sollen Täter früh erkennen. In Sachsen-Anhalt gründeten Polizeiinspektionen nach dem Anschlag „Prüfgruppen“. Menschen, die laut Polizeidateien „psychische Auffälligkeiten“ zeigten und ein „Risikopotential“ darstellen, schauen sich die Ermittler noch einmal genauer an. Finden sie einen „Gefahrenverdacht“, lösen sie eine „Fallkonferenz“ aus – und binden Fachleute ein, etwa den Sozialpsychiatrischen Dienst und Gesundheitsämter. Bisher aber, so heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion, „lagen bei keiner Person Erkenntnisse vor, welche ein unmittelbares Einschreiten der Polizei erforderlich machten“. Das ist einerseits gut, andererseits funktioniert das Frühwarnsystem möglicherweise noch nicht gut genug, um Risikopersonen zu erkennen.
Polizei NRW schult Nachwuchs gezielt im Erkennen psychischer Erkrankungen
Nordrhein-Westfalen verlagert diese Früherkennung noch weiter vor, in die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten, und erntet dafür bundesweit Lob von Fachleuten. Im Studium an der Hochschule der Polizei widmet sich Unterricht genau diesem schwierigen Moment, wenn Beamte in einem Augenblick im Einsatz erkennen müssen, ob ein Mensch psychisch erkrankt ist, hilflos ist – oder doch gewalttätig. Das trainieren die jungen Polizisten dann auch in der Praxis. Der Auslöser für dieses Training war schmerzhaft: Im August 2022 erschossen Polizisten im Einsatz einen 16 Jahre alten Geflüchteten. Er hantierte mit einem Messer, war psychisch krank. Die Beamten standen auf einmal mitten in einer brisanten Einsatzlage, und agierten offenbar hilflos, manche sagen: Sie eskalierten unnötig. Erst mit Pfefferspray, dann mit Elektroschockern. Dann schoss ein Polizist.
Das soll sich nicht wiederholen. Jedes Jahr üben nun alle knapp 20.000 Beamten in diesen Trainings. Manche im Polizeiapparat halten das für übertrieben. Die Regierung lobt das Projekt. Und hebt auch für NRW die Prüfungen von Risikofällen durch verschiedene Behörden hervor, wie es nun auch Sachsen-Anhalt macht. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen prüfte bisher mehr als 1200 Fälle. Und stufte nach eigenen Angaben bisher mehr als 320 Personen als „Risiko“ ein.
Einmal, so heißt es, habe ein junger Mann wiederholt Bücher zum Thema „Amok“ in der Bücherei ausgeliehen. Im Internet drohte er mit Anschlägen, fanden Ermittler heraus. Auch hier saßen Polizisten mit Psychologen und anderen Fachleuten zusammen. Man habe am Ende den Mann „stabilisieren“ können. Er schritt nicht zur Tat.



