Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 ein Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes verabschiedet. Ziel ist es, junge Eltern bürokratisch zu entlasten und die Leistung schneller und unkomplizierter auszuzahlen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates.
Zweistufige Einführung ab 2027
Die Neuregelung sieht zwei Ausbaustufen vor. In der ersten Stufe wird das antragslose Kindergeld für Geburten ab dem zweiten Kind gewährt. Grund dafür ist, dass die Familienkasse bereits bekannte Daten von erstgeborenen Kindern weiterverwenden kann. In einer zweiten Stufe soll das Verfahren dann auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Der SPD-Politiker Parsa Marvi erklärte im Bundestag: „Leistungen sollten schnell, unkompliziert und ohne unnötige Bürokratie bei den Menschen ankommen.“ Er sprach von einem Schritt hin zu einem modernen Staat, der den Menschen das Leben einfacher mache.
Union setzt Auszahlung an Mutter durch
Die CDU-Politikerin Anne König betonte: „Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt.“ Die Union habe sich zudem dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird. Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen derzeit 259 Euro pro Monat und Kind und wird an die Person gezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt.
Weitere Reformen beim Elterngeld geplant
Neben dem Kindergeld plant das Familienministerium auch Änderungen beim Elterngeld. Es sollen Einsparungen erzielt und Väter stärker in die Pflicht genommen werden. Details dazu sind noch nicht abschließend veröffentlicht. Das antragslose Kindergeld ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, um Familien finanziell und bürokratisch zu entlasten. Die endgültige Umsetzung hängt noch von der Zustimmung des Bundesrates ab.



