BGH stärkt Unternehmer gegen Vorwürfe der rechten Szene
BGH stärkt Unternehmer gegen rechte Vorwürfe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem sächsischen Bauunternehmer vorläufig Recht gegeben, der sich gegen Vorwürfe des Engagements für die extreme Rechte zur Wehr setzt. Diese Vorwürfe stammen nicht vom Verfassungsschutz, sondern von einem sogenannten „Recherche-Kollektiv“, das vom „Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Sachsen e. V.“ getragen wird. Das Kollektiv veröffentlichte im März 2023 gemeinsam mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut der Universität Leipzig einen Bericht, der dem Unternehmer ein Engagement für die extreme Rechte unterstellt.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH mahnte die Medien, bei ihren Berichten nichts wegzulassen, was für eine tatsachentreue Darstellung mit scharfer Bewertung wichtig ist. Die Richter betonten, dass eine ausgewogene Berichterstattung erforderlich sei, selbst wenn die Kritik hart ausfällt. Der Unternehmer hatte gegen die Veröffentlichung geklagt, da er sich durch die Vorwürfe in seiner Ehre verletzt sah.

Hintergrund des Falls

Der Bericht des Recherche-Kollektivs warf dem Bauunternehmer vor, Verbindungen in die extreme Rechte zu pflegen. Der Unternehmer bestritt dies und verwies auf seine langjährige Geschäftstätigkeit, die keine politische Ausrichtung erkennen lasse. Der BGH stellte fest, dass die Vorwürfe nicht ausreichend belegt seien und die Medien ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien.

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Bedeutung für die Medienlandschaft

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Berichterstattung über politische Extremismusvorwürfe. Es stellt klar, dass Medien bei der Darstellung von Vorwürfen stets alle relevanten Fakten berücksichtigen müssen. Eine einseitige Darstellung, die nur die Anschuldigungen wiedergibt, ohne die Gegendarstellung des Betroffenen zu erwähnen, kann als unzulässige Täuschung gewertet werden.

Reaktionen auf das Urteil

Der Bauunternehmer zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Sein Anwalt betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte sei. Der Verband der Verfolgten des Naziregimes kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte zu erwägen. Medienrechtler sehen in der Entscheidung eine Stärkung der Pressefreiheit, da sie die Anforderungen an eine faire Berichterstattung präzisiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die beteiligten Parteien in Revision gehen. Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig eine ausgewogene und faktenbasierte Berichterstattung ist, insbesondere bei sensiblen Themen wie politischem Extremismus.

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