101-jährige Kölnerin gewinnt Räumungsklage und darf bleiben
Kölnerin, 101, gewinnt Räumungsklage

Seit 1969 lebt eine schwer an Demenz erkrankte Seniorin in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf. Ein Immobilienunternehmen wollte sie per Räumungsklage zum Auszug zwingen, um auf dem Grundstück Neubauten zu errichten. Doch nun hat das Kölner Amtsgericht entschieden: Die 101-jährige Frau darf bleiben, gemeinsam mit ihrer pflegenden Tochter.

Gericht weist Klage ab

Das Amtsgericht wies die Räumungsklage der Immobiliengesellschaft ab. „Das ist für uns eine ganz große Erleichterung“, sagte der Sohn der 101-Jährigen nach der Urteilsverkündung. Einen Umzug in eine andere Wohnung, „den hätte meine demenzkranke Mutter nicht überlebt. Das wäre das Todesurteil für sie gewesen“. Mit dem Urteil habe man nun die Sicherheit, dass sie weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könne.

Formelle und materielle Bedenken

In seiner Urteilsbegründung ging das Gericht weder auf das Alter noch auf den gesundheitlichen Zustand der 101-Jährigen ein, sondern wies die Räumungsklage wegen „formeller und materieller Bedenken“ ab. Die Immobiliengesellschaft hatte die Kündigung damit begründet, dass durch die Fortführung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie verhindert werde, was erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringe. Die Anwälte des Unternehmens verwiesen zudem darauf, dass den beiden Mieterinnen eine adäquate Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe angeboten worden sei. Auf dieses Angebot habe die Familie jedoch nie reagiert, weshalb die Klage eingereicht worden sei.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Gericht sieht keine ausreichende Begründung

Aus Sicht des Gerichts hatte die Immobiliengesellschaft nicht ausreichend dargelegt, warum eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht möglich sein sollte. Auch die vorgebrachten wirtschaftlichen Nachteile, die dem Unternehmen angeblich durch eine Fortführung des Mietverhältnisses entstünden, seien nicht ausreichend konkretisiert worden. „Deswegen kam es aus Sicht des Gerichts auch nicht auf die vorgetragenen Härtegründe aufseiten der Beklagten an“, erläuterte die Richterin. Die Familie der Seniorin zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration