Pflegekinder jahrelang misshandelt: Ex-Wohngruppenleiter zu Haft verurteilt
Pflegekinder misshandelt: Ex-Leiter zu Haft verurteilt

Ex-Leiter einer Wohngruppe zu mehrjähriger Haft verurteilt

Das Landgericht Berlin hat einen 45-jährigen Erzieher zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Mann war Leiter einer familienähnlichen Wohngruppe für vier Geschwister. Über neun Jahre hinweg, von Februar 2010 bis August 2019, setzte er die Kinder systematisch körperlicher und psychischer Gewalt aus. Die Vorsitzende Richterin stellte klar: „Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt.“ Der Angeklagte wurde der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig befunden.

Gewalt als Alltag: Schläge, Verbrühungen und Demütigungen

Die Vorfälle ereigneten sich in Berlin-Spandau und Oranienburg (Landkreis Oberhavel). Die vier Geschwister waren zu Beginn zwischen zwei und acht Jahre alt. Sie lebten in der Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau. Nach Überzeugung des Gerichts griff der Angeklagte zu sogenannten Polizeigriffen, zog die Kinder ständig an den Haaren, beleidigte sie und weckte sie nachts, um sie für Vorkommnisse am Tage zu bestrafen. Dabei zog er sie aus den Betten. Es kam zu Schlägen und teils erheblichen Verletzungen. Ein Junge im Alter von fünf oder sechs Jahren wurde vom Angeklagten viel zu heiß geduscht, sodass er mit Verbrühungen am Rücken ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Überforderung und mangelnde Kontrolle

Der Angeklagte und seine Ehefrau waren nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne nennenswerte Erfahrung in die Leitung der Wohngruppe gestartet. Der Träger bot kaum Unterstützung oder Kontrollen an. Das Gericht stellte fest, dass die Kinder unter diesen Umständen nicht hätten untergebracht werden dürfen. Anfangs sei der Angeklagte noch hoch motiviert gewesen, geriet jedoch schnell in eine Überforderungssituation. „Es war anstrengend, und es hat nicht lange gedauert, dass Gewaltvorfälle begannen“, so die Richterin. Der Angeklagte sei ein Machtmensch gewesen, der die Regeln bestimmen wollte. Die alltägliche Gewalt führte bei zwei der vier Kinder zu Entwicklungsstörungen.

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Verfahrensverzögerung und Geständnis

Das Verfahren kam 2019 ins Rollen, als das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhob. Die Wohngruppe wurde daraufhin aufgelöst. Obwohl die Kinder 2020 von der Polizei vernommen wurden, blieben die Akten jahrelang liegen. Wegen dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erklärte das Gericht vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt. Im Urteil wurde das Geständnis des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Dadurch mussten die Kinder im Prozess keine lange Befragung über sich ergehen lassen. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, jedoch keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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