Weimer akzeptiert Gerichtsentscheidung im Buchladen-Streit
Weimer akzeptiert Entscheidung im Buchladen-Streit

Weimer akzeptiert Gerichtsentscheidung im Buchladen-Streit

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat im Streit mit der Berliner Buchhandlung «Zur schwankenden Weltkugel» eine gerichtliche Verfügung akzeptiert. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte ihm untersagt, die Betreiberinnen des Ladens als «politische Extremisten» zu bezeichnen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, legte Weimer innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 30. April ein. Damit ist die Entscheidung nun bestandskräftig.

Hintergrund des Streits

Der Streit entzündete sich an der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises. Weimer hatte drei Buchläden, darunter die «Zur schwankenden Weltkugel», wegen angeblicher «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Auszeichnung ausgeschlossen. Die genauen Gründe für den Ausschluss wurden nie öffentlich bekannt. Die betroffenen Buchhandlungen klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Berlin und fordern unter anderem Einblick in die Entscheidungsgrundlagen. Ihre Anwälte betonen, es bestehe ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer wann und warum Einfluss auf die Preisvergabe genommen habe.

Strittige Äußerungen im Interview

In einem Interview mit der Wochenzeitung «Die Zeit» wurde Weimer gefragt, warum er in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen habe. Er antwortete: «Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.» Die Betreiberinnen des Buchladens «Zur schwankenden Weltkugel» sahen sich dadurch diffamiert und zogen vor Gericht, nachdem Weimer eine Unterlassungserklärung abgelehnt hatte.

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Gerichtliche Bewertung

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass die Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchladenbetreiberinnen verletze. Die Aussage sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen als politische Extremisten dargestellt würden. «Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage», stellte das Gericht fest. Trotz Nachfragen habe Weimer nicht erläutert, welche konkreten Erkenntnisse ihn zu einer Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung bewogen hätten.

Reaktionen und Ausblick

Der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, begrüßte die Entscheidung: «Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt.» Er forderte Weimer auf, sich zu entschuldigen und die drei Buchhandlungen zu rehabilitieren. Eine Stellungnahme des Kulturstaatsministers lag zunächst nicht vor. Neben der «Zur schwankenden Weltkugel» haben auch zwei weitere Buchläden Klagen eingereicht; über diese Verfahren ist noch nicht entschieden.

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