Wegen tödlicher Schüsse auf einen 34-jährigen Mann in Hamburg-Billstedt hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafkammer sprach den 39-jährigen türkischen Staatsangehörigen des Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord und versuchten Mord gelautet.
Hintergrund der Tat: Ein Streit um Steuerschulden
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte am 26. Oktober 2024 in einer Wohnung in Hamburg-Billstedt auf zwei Brüder mindestens achtmal mit einer Pistole geschossen. Der 34-jährige Bruder starb noch am Tatort, sein damals 30-jähriger Bruder wurde schwer verletzt und konnte in einem Krankenhaus durch eine Notoperation gerettet werden.
Die Tat ereignete sich in einem undurchsichtigen Milieu, das von Drogen, illegalem Aufenthalt sowie ungeklärten Wohn- und Arbeitsverhältnissen geprägt war, wie der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann in der Urteilsbegründung ausführte. Der Hintergrund sei ein Streit um angebliche Schulden des Angeklagten gewesen.
Freundschaft und Kioskgründung
Der 39-Jährige kannte die späteren Opfer aus der Türkei und war lange Zeit mit ihnen befreundet. Im Jahr 2023 eröffnete der 34-Jährige einen Kiosk im Hamburger Stadtteil Billstedt. Als er jedoch einen festen Job fand, bat er den Freund, den Kioskbetrieb zu übernehmen, so Richter Steinmann. Es sei fraglich, ob der Kioskinhaber gewusst habe, dass der Angeklagte seit Jahren illegal in Deutschland lebte. Der 39-Jährige war 2018 wegen Drogenhandels zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden und danach untergetaucht.
Für den Betrieb des Kiosks forderte das Finanzamt Steuern, die schließlich eine fünfstellige Höhe erreichten, wie Steinmann erklärte. Das Finanzamt nahm den offiziellen Kioskbetreiber in die Pflicht und ließ bei dem 34-Jährigen das Konto pfänden. Die Brüder forderten daraufhin den Angeklagten auf, die Steuerschulden zu begleichen, und drohten mit rechtlichen Schritten.
Tatablauf: Eskalation mit Schusswaffe
Am Tattag verabredeten sich die Männer zu einem Gespräch. Zu dem Treffen in der Wohnung der Brüder brachte der Angeklagte eine mit 13 Schuss geladene Pistole mit. Als der lautstarke Streit eskalierte, zog er die Waffe, entnahm eine Patrone und warf sie auf ein Sofa. Diese Geste erinnere an Mafiastrukturen, sagte der Richter, und habe klarmachen sollen, dass es sich nicht um eine Spielzeugpistole handelte.
Die beiden Brüder ergriffen jeweils ein Messer und gingen auf den Angeklagten zu, um ihn zu entwaffnen. In dieser Situation gab der 39-Jährige die ersten beiden Schüsse auf den älteren Bruder ab. Beide Brüder versuchten, sich weiter zur Wehr zu setzen, und verletzten dabei auch den Angeklagten. Dieser gab mindestens sechs weitere Schüsse ab und traf auch den jüngeren Bruder. Ein vierter anwesender Mann griff ein und schlug dem Angeklagten die Pistole aus der Hand.
Festnahme und Urteil
Der 39-Jährige lief auf die Straße und rief blutüberströmt „Ambulanz!“. Eine Nachbarin wählte den Notruf. Den eintreffenden Polizisten sagte der Angeklagte nach Angaben des Richters: „Ich habe einen Mann erschossen.“ Daraufhin nahmen die Beamten ihn fest.
„An der uneingeschränkten Schuld des Angeklagten bestehen keine Zweifel“, sagte Steinmann. Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Handlung ihres Mandanten als Notwehr bezeichnet und Freispruch gefordert. Das wies das Gericht zurück: Die akute Bedrohung mit der Pistole habe einen Angriff dargestellt, dem die Brüder zuvorkommen wollten. Die Schüsse seien nicht gerechtfertigt gewesen.
Fehlende Augenzeugen
Steinmann bedauerte, dass das Gericht die einzigen beiden Augenzeugen nicht vernehmen konnte. Der jüngere Bruder sei trotz Zusicherung freien Geleits und Übernahme der Reisekosten nicht aus der Türkei nach Hamburg gekommen. Auch der zweite Zeuge sei nicht greifbar gewesen. Dem Gericht lagen nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



