Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der Betreiber kritischer Infrastruktur besser vor Drohnenangriffen schützen soll. Bei einem Besuch des Unternehmens Onberg in Brandenburg an der Havel sagte Redmann: „Wir haben vor, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in die Ressortabstimmung zu bringen.“
Betreiber sollen Teil der Sicherheitsarchitektur werden
Die Pläne sehen vor, dass Unternehmen wie Strom-, Gas- oder Wasserversorger künftig selbst technische Schutzmaßnahmen gegen Drohnen ergreifen dürfen. Bislang sind solche Maßnahmen – etwa Videoüberwachung oder Abwehrsysteme – der Polizei vorbehalten. Redmann betonte, die Betreiber sollten „in die Lage versetzt werden, selbst Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur zu werden“. Das Land sieht sich mit diesem Vorstoß bundesweit als Vorreiter.
Hintergrund: Stromausfall in Berlin im Januar
Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund eines schweren Stromausfalls in Berlin im Januar 2026. Damals war es nach einem Brandanschlag mutmaßlich von Linksextremisten zum längsten Stromausfall der Nachkriegsgeschichte gekommen. Die Verwundbarkeit der kritischen Infrastruktur rückte dadurch verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik.
Onberg führt autonome Drohnenabwehr vor
Das Unternehmen Onberg, ein Gemeinschaftsunternehmen der HD Advanced Technologies (Tochter der Heidelberger Druckmaschinen AG) und des US-amerikanisch-israelischen Unternehmens Ondas Autonomous Systems, entwickelt Systeme zum Schutz kritischer Infrastruktur. Seit Mittwoch sind in Brandenburg an der Havel Vorführungen autonomer Drohnenabwehrsysteme für Kunden sichtbar. Redmann nahm an einer solchen Präsentation teil und informierte sich über die Technologie.
Bundesweite Debatte um Drohnenabwehr
Die Brandenburger Initiative könnte eine bundesweite Debatte über die Befugnisse von Infrastrukturbetreibern zur Selbstverteidigung gegen Drohnen auslösen. Bisher ist die technische Abwehr von Drohnen in Deutschland streng reglementiert und weitgehend den Sicherheitsbehörden vorbehalten. Mit dem geplanten Gesetz will Brandenburg einen rechtlichen Rahmen schaffen, der es den Betreibern erlaubt, eigenständig Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.



