EU-Ökodesign-Verordnung: Ende der Wegwerfgesellschaft ab Juli 2026
EU-Ökodesign: Ende der Wegwerfgesellschaft ab Juli 2026

Ab dem 15. Juli 2026 tritt in der Europäischen Union eine neue Ökodesign-Verordnung in Kraft, die die Vernichtung unverkäuflicher Kleidung und Schuhe verbietet. Die Regelung zielt darauf ab, die Wegwerfgesellschaft zu beenden, wie der Journalist Ullrich Fichtner in einer Kolumne für den Spiegel kommentiert. Großunternehmen hatten jahrelang unverkäufliche Ware einfach vernichtet, was nun untersagt wird.

Details der neuen EU-Regelung

Die Verordnung verpflichtet Hersteller und Händler, nicht verkaufte Textilien und Schuhe einer nachhaltigen Verwertung zuzuführen. Dies kann durch Spenden, Recycling oder Weiterverkauf erfolgen. Die Maßnahme ist Teil des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der darauf abzielt, Ressourcen zu schonen und Abfall zu reduzieren. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden in der EU jährlich rund 5,8 Millionen Tonnen Textilien weggeworfen, was etwa 11 Kilogramm pro Person entspricht.

Kritik und verbleibende Lücke

Fichtner weist jedoch auf eine Lücke hin: Die Verordnung gilt vorerst nur für Kleidung und Schuhe, nicht für andere Produkte wie Elektronik oder Möbel. Er betont: „Die EU setzt dem nun ein Ende. Eine Lücke allerdings gibt es.“ Umweltverbände fordern, die Regelung auf weitere Produktkategorien auszuweiten, um die Wegwerfmentalität umfassend zu bekämpfen. Die EU-Kommission plant, die Liste der betroffenen Produkte in den kommenden Jahren zu erweitern.

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Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für große Modeketten bedeutet die Verordnung eine Umstellung ihrer Geschäftsmodelle. Sie müssen nun Rücknahmesysteme und Recyclingpartnerschaften aufbauen. Verbraucher könnten von höheren Preisen betroffen sein, da die Kosten für die nachhaltige Entsorgung eingepreist werden. Gleichzeitig stärkt die Regelung den Secondhand-Markt, wie ein Anstieg der Verkäufe von Gebrauchtkleidung in den letzten Jahren zeigt. Laut einem Bericht des Umweltbundesamtes ist der Anteil der Secondhand-Käufe in Deutschland von 2019 bis 2024 um 30 Prozent gestiegen.

Fazit

Die Ökodesign-Verordnung ist ein wichtiger Schritt gegen die Wegwerfgesellschaft, aber noch nicht ausreichend. Wie Fichtner anmerkt, bleibt abzuwarten, ob die EU die Lücken schließt und die Regelung auf andere Bereiche ausdehnt. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Kreislaufwirtschaft in der EU tatsächlich Realität wird.

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