Strandbad Jungfernheide unterliegt vor Gericht im Streit um Eichenprozessionsspinner
Strandbad verliert Eilverfahren gegen Bezirksamt

Das Strandbad Jungfernheide hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage im Kampf um eine schnellere Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erlitten. Die Betreiberin des Freibads hatte im Eilverfahren versucht, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu einer effektiveren Schädlingsbekämpfung zu verpflichten. Das Gericht wies den Antrag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Berlin zu einer stadtweiten Plage entwickelt. Der Volkspark Jungfernheide gehört zu den besonders stark betroffenen Gebieten. Das dortige Strandbad ist seit Ende Mai geschlossen – wie bereits im Vorjahr. In dem Park stehen Tausende Eichen, die von den Raupen befallen sind. Die winzigen Brennhaare der Raupen können schwere allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atembeschwerden auslösen.

Die Betreiberin argumentierte, die bisher ergriffenen Maßnahmen des Bezirks seien völlig unzureichend. Die Priorisierung der Schädlingsbekämpfung in den verschiedenen Bezirken sei nicht nachvollziehbar. Sie verwies auf konkrete Gefahren für ihre Beschäftigten sowie auf eine Existenzgefährdung des Bades aufgrund finanzieller Einbußen durch die Schließung.

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Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Bezirksämter bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eigene Prioritäten setzen dürfen. Dies sei insbesondere gerechtfertigt, weil Fachunternehmen für die Schädlingsbekämpfung nur begrenzt zur Verfügung stünden. Die Behörden bevorzugten daher nachvollziehbarerweise Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiberin des Strandbads kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, der nächsthöheren Instanz. Das Strandbad hofft unterdessen, in der kommenden Woche wieder öffnen zu können, wie es vom Unternehmen hieß.

Auswirkungen auf den Badebetrieb

Die Schließung des Strandbads seit Ende Mai bedeutet für die Betreiberin erhebliche finanzielle Einbußen. Bereits im vergangenen Jahr war das Bad aufgrund des Eichenprozessionsspinners zeitweise geschlossen. Die Unsicherheit über die Dauer der aktuellen Schließung belastet das Unternehmen zusätzlich. Die Gäste des Freibads müssen weiterhin auf alternative Badeorte ausweichen.

Der Eichenprozessionsspinner bleibt ein wachsendes Problem in Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz arbeitet an langfristigen Strategien zur Eindämmung der Plage. Betroffene Bezirke setzen auf eine Kombination aus mechanischer Entfernung der Nester und biologischem Pflanzenschutz. Die Kapazitäten der spezialisierten Firmen sind jedoch begrenzt, sodass eine flächendeckende Bekämpfung schwierig ist.

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