Unbekannte haben in der Sächsischen Schweiz mehrere Sandsteinfelsen und Denkmäler beschädigt. Die Täter ritzten die Initialen „J+D“, teils ergänzt um ein Herzsymbol, in den Stein. Die Polizei Dresden geht nach ersten Erkenntnissen von mindestens 13 betroffenen Flächen aus. Die Schäden erstrecken sich über mehrere bekannte Ausflugsziele, darunter die Schrammsteinaussicht, der Papststein, die Herkulessäulen im Bielatal und das Schrammtor.
Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet. Nach Angaben der Polizeidirektion Dresden nutzten die Täter mutmaßlich Akku-Werkzeuge, um die Gravuren in den harten Sandstein zu ritzen. Die genaue Höhe des Sachschadens ist noch nicht beziffert, dürfte aber aufgrund der historischen und touristischen Bedeutung der betroffenen Orte erheblich sein. Die Behörden suchen nun nach Zeugen, die Hinweise zu den Tätern geben können.
Schäden an Naturdenkmälern und Touristenattraktionen
Die Sächsische Schweiz ist ein beliebtes Ziel für Wanderer und Kletterer. Die beschädigten Felsen gehören zu den markantesten Punkten der Region. Die Schrammsteinaussicht bietet einen weiten Blick ins Elbtal, der Papststein ist ein bekannter Aussichtsfelsen, und die Herkulessäulen im Bielatal sind eine beeindruckende Felsformation. Das Schrammtor ist eine natürliche Felsbrücke. Viele dieser Orte sind als Naturdenkmäler geschützt. Die Ritzungen stellen nicht nur einen ästhetischen Schaden dar, sondern können auch die Struktur des Sandsteins auf Dauer beeinträchtigen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Beobachtungen zu den Taten gemacht hat, insbesondere in den betroffenen Gebieten, soll sich bei der Polizeidirektion Dresden melden. Die Ermittler hoffen, dass Zeugen die Täter möglicherweise bei der Arbeit mit den Akku-Werkzeugen beobachtet haben. Die Polizei weist darauf hin, dass das Ritzen von Initialen in Sandstein kein Kavaliersdelikt ist, sondern als Sachbeschädigung strafbar ist und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.



