Der Landkreis Aschaffenburg hat aufgrund anhaltender Trockenheit die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen bis Ende August untersagt. Wie das Landratsamt mitteilte, sind die Wasserstände vieler Gewässer zu niedrig, um eine private Nutzung zu erlauben. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, abhängig von der Schwere des Vergehens und weiteren Kriterien. Vom Verbot ausgenommen ist der Main.
Hintergrund: Normalerweise erlaubt – jetzt genehmigungspflichtig
Normalerweise dürfen Bürger im Landkreis für den Eigengebrauch Wasser etwa mit Eimern oder Gießkannen aus fließenden Gewässern entnehmen – ohne Genehmigung und in einem gewissen Rahmen. Diese Regelung gilt seit der neuen Verfügung nicht mehr. Wer dennoch Wasser aus Bächen oder Flüssen holen möchte, muss bis Ende August einen Antrag beim Landratsamt stellen. Die Behörde prüft dann, ob die Entnahme unter den aktuellen Bedingungen vertretbar ist.
Die Grundwasserstände im Landkreis sind laut Angaben des Landratsamtes niedrig. Zudem führten die Flüsse und Bäche derzeit sehr wenig Wasser. Einzelne Gewässerabschnitte seien bereits trockengefallen. Die Lage sei bayernweit angespannt, wie aus dem Niedrigwasser-Lagebericht Bayern des Landesamtes für Umwelt hervorgeht.
Münchner dürfen nicht mehr Rasen sprengen
Ähnliche Maßnahmen gelten bereits in München: Wegen drohender Wasserknappheit hatte die Stadt am 14. Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren. Seitdem ist es untersagt, private Pools zu befüllen, Rasen zu sprengen oder das Auto zu Hause zu waschen. Auch hier drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 1. August 2026, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung bei andauernder Trockenheit ist möglich.
Ob die Allgemeinverfügung im Landkreis Aschaffenburg verlängert wird, soll in einigen Wochen entschieden werden. Die Behörden beobachten die Entwicklung der Wasserstände und werden bei Bedarf nachsteuern.



