Familienstreit eskaliert: Mann (60) verurteilt - Richterin überrascht mit mildem Urteil
Familienstreit eskaliert: Mann verurteilt - Urteil überrascht

Familienstreit eskaliert in der Uckermark: Gerichtsurteil sorgt für Überraschung

Ein heftiger Konflikt innerhalb einer Familie hat in der Uckermark zu einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess geführt. Ein 60-jähriger Mann stand vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an seiner Schwägerin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem der Vorfall in einer Wohnung eskaliert war.

Gegenständliche Aussagen vor Gericht

Der Angeklagte wies die Vorwürfe entschieden zurück. Er erklärte, lediglich ein klärendes Gespräch gesucht zu haben, das dann im Flur der Wohnung in einen verbalen Streit gemündet sei. „Sie hat mich geschubst, und ich habe im Schreck reagiert, sie von mir gestoßen. Mehr war nicht“, betonte der 60-Jährige. Er bestritt energisch, seine Schwägerin geschlagen oder getreten zu haben, und verwies darauf, Turnschuhe getragen zu haben, die keine ernsthaften Verletzungen verursachen könnten.

Die Geschädigte, die als Nebenklägerin auftrat, schilderte die Ereignisse jedoch völlig anders. Sie berichtete von einem überraschenden Besuch, der in der Küche begann und schnell eskalierte. „Er schubste mich zu Boden, schlug und trat mir mehrfach mit Faust und Fuß in den Rücken“, sagte sie vor Gericht. Nach ihren Angaben erlitt sie erhebliche Verletzungen, darunter blaue Flecken am Rücken, Schwellungen am Ellenbogen und eine daraus resultierende Nervenentzündung, die eine andauernde Therapie erforderte. Die Verletzungen wurden ärztlich dokumentiert und dem Gericht vorgelegt.

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Kontroverse Forderungen der Anklage und Nebenklage

Der Staatsanwalt bewertete die Aussagen der Geschädigten als glaubwürdig und verwies auf die vorliegenden medizinischen Befunde und Fotos. Er beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro, argumentierend, dass die Tritte mit Turnschuhen erfolgt seien und somit weniger schwerwiegend einzuschätzen seien.

Der Anwalt der Nebenklage forderte hingegen eine deutlich härtere Strafe. „Es ist kein minderschwerer Fall. Turnschuhe können ein gefährliches Werkzeug sein“, führte er aus. Er bezeichnete den Angeklagten als „tickende Zeitbombe“, die keine Reue zeige, und plädierte für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Zudem kündigte er ein Zivilverfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen an.

Überraschendes Urteil der Richterin

Die Richterin entschied sich für einen Mittelweg, der jedoch beide Seiten nicht zufriedenstellte. Sie verurteilte den Mann wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro, aufgeteilt in 70 Tagessätze zu je 20 Euro. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen.

In ihrer Urteilsbegründung betonte die Richterin, dass die Aussagen zum Tathergang teils widersprüchlich seien, die Angaben des Opfers jedoch glaubhaft wirkten. Ein Turnschuh sei jedoch kein gefährliches Werkzeug im Sinne des Gesetzes, auch nicht in diesem speziellen Fall. Dieses Argument bildete die Grundlage für die vergleichsweise milde Strafe.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft zeigten sich mit dem Urteil unzufrieden und legten Berufung ein. Der Fall bleibt damit juristisch weiterhin offen und könnte in einer höheren Instanz neu verhandelt werden.

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