Heino gegen AfD: Schadensersatz nach Wahlwerbung geprüft
Heino gegen AfD: Schadensersatz nach Wahlwerbung

Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars.

AfD-Kreisverband gibt Unterlassungserklärung ab

Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. Die Erklärung erfolgte, nachdem Heino juristisch gegen die Wahlwerbung vorgegangen war.

Hintergrund: AfD-Politiker nutzte Heinos Namen

Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Heinos Manager Helmut Werner hatte damals gesagt: „Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit.“ Außerdem sei es „Schwachsinn“, Heino in der rechten Ecke zu vermuten. Teichner äußerte sich bislang auf Anfrage nicht zu den Angaben zur Unterlassungserklärung. Die Wahlwerbung im Internet, bei der sich der AfD-Politiker mit schwarzer Sonnenbrille zeigte, wurde angesichts des juristischen Vorgehens von Heino gelöscht.

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Rechtsstreit könnte weitergehen

Der Rechtsstreit zwischen dem Schlagerstar und der AfD in der Uckermark könnte allerdings weitergehen. Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht's nicht.“

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