Messerattacke am Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Syrer
Messerattacke am Mahnmal: Anklage fordert lebenslange Haft

Messerattacke am Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Syrer

Im Prozess gegen einen 20-jährigen Syrer nach einem beinahe tödlichen Angriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Nach einer dreimonatigen Verhandlung wird am 5. März ein Urteil erwartet. Der feige und hinterhältige Angriff wird als radikal-islamistisch und antisemitisch motivierte Tat eingestuft.

Details der Tat und Anklagepunkte

Der Syrer soll sich des versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht haben. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass die Tat geplant und von besonderer Brutalität, Gefährlichkeit und Nähe zur Tatvollendung geprägt war. Der Angeklagte reiste am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats einen Angriff zu begehen.

Gezielt wählte er das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors aus und diente sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied an. Im Stelenfeld versetzte er einem inzwischen 31-jährigen spanischen Touristen in Tötungsabsicht einen langen Schnitt an der Kehle. Der Spanier überlebte nur knapp, ist bis heute nicht arbeitsfähig und befindet sich in psychologischer Behandlung.

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Streit um Jugendstrafrecht

Die Bundesanwaltschaft argumentiert, dass im Fall des zur Tatzeit 19-Jährigen nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht anzuwenden sei. Er wird als altersgemäß entwickelter junger Erwachsener beschrieben, der bereits in Syrien selbstbestimmte Entscheidungen traf und die Flucht ohne Bezugspersonen meisterte. Dagegen plädierte der Verteidiger auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Der Verteidiger erklärte, zur Tatzeit habe bei seinem Mandanten noch keine abgeschlossene Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen bestanden. Die Radikalisierung zeuge von einem unreifen Geist. Der damals 19-Jährige habe Anweisungen eines unbekannten Vertreters des Islamischen Staats befolgt, wobei der Kontakt im Internet beim Konsum von IS-Videos entstand. Als willfähriger Vollstrecker sei sein Mandant angeworben und geformt worden, weshalb nun Erziehung erforderlich sei.

Geständnis und Reue des Angeklagten

Am 15. Prozesstag gestand der Angeklagte, einen Menschen gegriffen und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. Er erklärte, schon eine Sekunde nach der Tat bereut zu haben. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, den er als Anleiter der Tat bezeichnete, betonte aber, dass die Verantwortung bei ihm liege. Er bat um Vergebung.

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, stellte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft. Das Berliner Kammergericht wird nun über sein Schicksal entscheiden.

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