Schwere Vorwürfe: Tagesvater wegen 41-fachen Missbrauchs von Kindern angeklagt
Tagesvater wegen 41-fachen Kindesmissbrauchs angeklagt

Schwere Vorwürfe gegen Tagesvater: 41 Fälle von Kindesmissbrauch angeklagt

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat einen Tagesvater aus dem Rems-Murr-Kreis wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Herstellung kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Mann insgesamt 41 Fälle teils schwerer sexueller Gewalt vor, die sich an acht Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren ereignet haben sollen.

Ermittlungen durch Tauschbörsen-Hinweis

Die Spur zu dem Beschuldigten führte über bayerische Strafverfolgungsbehörden, die bei Ermittlungen in einem Peer-to-Peer-Netzwerk auf seine Aktivitäten stießen. Solche Netzwerke dienen häufig als Tauschbörsen für illegale Inhalte, darunter auch kinderpornografisches Material. Bei Durchsuchungen stellten die Ermittler bei dem Mann elektronische Geräte mit entsprechendem Beweismaterial sicher.

Der Tagesvater hatte sich bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 um Kinder in seinem Zuhause gekümmert. Laut Polizeiangaben soll er seit dem Jahr 2020 in 41 verschiedenen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor mindestens einem der ihm anvertrauten Kinder vorgenommen haben. Die Opfer waren zwischen null und zwölf Jahren alt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Weitere schwere Vorwürfe

Neben den direkten Missbrauchshandlungen werden dem Beschuldigten zwei weitere schwere Vergehen zur Last gelegt: In zwei Fällen soll er Kinder bei sexuellen Handlungen untereinander gefilmt haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, kinderpornografisches Material an andere Personen weitergegeben zu haben.

Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg ist eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, die für Verbrechen im Internet zuständig ist und in diesem Fall die Ermittlungen federführend übernommen hat.

Die Anklage umfasst sowohl den schweren Missbrauch von Schutzbefohlenen als auch die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich die Taten über einen längeren Zeitraum erstreckt haben und die Kinder in einer besonders schutzbedürftigen Position waren.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration