Vorsicht vor Bußgeld: Blitzer-Apps und Radarwarner im Auto streng verboten
Blitzer-Apps und Radarwarner erfreuen sich bei vielen Autofahrern zunehmender Beliebtheit, doch ihre Nutzung im Fahrzeug ist keineswegs legal. Welche Anwendungen tatsächlich erlaubt sind und in welchen Situationen Fahrer mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen, wird hier ausführlich erläutert.
Klare Rechtslage: §23 StVO regelt das Verbot eindeutig
Die Rechtslage auf deutschen Straßen ist eindeutig geregelt. Gemäß §23 Abschnitt 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Mitführen oder Betreiben technischer Geräte, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Blitzer anzuzeigen oder zu stören, strikt untersagt. Dies umfasst klassische Radarwarner ebenso wie Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion oder spezielle Smartphone-Apps.
Ein solches Gerät darf nicht aktiv oder betriebsbereit im Auto mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift gilt bereits als Ordnungswidrigkeit und zieht ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Selbst Geräte, die lediglich darauf hinweisen, dass irgendwo eine Messung stattfinden könnte – etwa über Datenbanken oder Community-Meldungen – fallen unter das Verbot, sofern sie während der Fahrt aktiv sind.
Beifahrer sind ebenfalls betroffen: Urteil des OLG Karlsruhe
Viele Fahrer, die erwischt werden, haben die gleiche Ausrede parat: „Ich nutze die App gar nicht, mein Beifahrer macht das.“ Doch seit einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2022 ist klar, dass auch dies als Verstoß gewertet wird. Entscheidend ist laut Gericht, dass der Fahrer sich die Warnung zunutze macht – sei es durch einen Blick auf das Display oder das Hören des akustischen Signals.
Im konkreten Fall wurde der Fahrzeugführer zu einer Geldbuße verurteilt, obwohl das Handy dem Beifahrer gehörte. Somit sind solche Warnsysteme im Auto – egal ob über Smartphone, Navigationsgerät oder externes Gerät – für alle Insassen tabu, solange das Fahrzeug in Bewegung ist.
Besondere Regelungen für Carsharing-Fahrzeuge
Das Verbot gilt übrigens auch in Carsharing-Fahrzeugen. Ist dort eine Blitzerwarnung fest im Infotainment-System integriert, muss der Fahrer sicherstellen, dass diese Funktion deaktiviert ist. Der Carsharing-Anbieter haftet nicht für die Nutzung von Blitzer-Apps; die Verantwortung liegt allein beim Fahrer. Zudem ist dieser dafür verantwortlich, dass alle Insassen die geltenden Verkehrsregeln einhalten.
Erlaubte Alternativen: So schützen Sie sich gesetzeskonform
Erlaubt sind lediglich unverfängliche Informationsquellen, die keine aktive Nutzung während der Fahrt erfordern:
- Radiomeldungen über Geschwindigkeitskontrollen, beispielsweise über Verkehrs- oder Polizeiradios
- Vorab-Recherche: Karten oder Online-Portale, die vor stationären Blitzerstandorten warnen, sofern diese Informationen vor der Fahrt abgerufen und nicht aktiv im Auto angezeigt werden
- Richtige Fahrweise: Geschwindigkeitsbegrenzungen konsequent einhalten und stets aufmerksam sein
Diese legalen Wege, Bußgelder zu umgehen, sind ausdrücklich zulässig und bergen kein Risiko für Strafen. Sie bieten eine gesetzeskonforme Alternative zu automatischen Warnsystemen.
Politische Debatte: Forderungen nach totalem Verbot
Während die rechtliche Lage bislang klar zwischen Nutzung während und vor der Fahrt unterscheidet, ist eine neue politische Diskussion im Gange. Einige Bundesländer fordern eine Verschärfung des bestehenden Verbots, um Warnsysteme generell aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Papier der Länder bezeichnet diese Apps als „großes Ärgernis“ und möchte die bisherigen Regelungen deutlich ausweiten.
Ländervertreter verweisen zur Begründung unter anderem auf strengere Regelungen in anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Belgien. In Frankreich gilt ein generelles Mitführ- und Benutzungsverbot, bei dem bereits der Besitz zu hohen Bußgeldern führen kann. In Belgien können Verstöße sogar mit Freiheitsstrafen belegt werden.
Der Plan der Länder trifft jedoch auf Ablehnung bei der Bundesregierung. Diese hat sich gegen ein generelles Verbot von Blitzer-Apps ausgesprochen. Nach Angaben eines Sprechers soll die bestehende Rechtslage beibehalten werden, da ein Totalaus für Apps nicht ausreiche, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Stattdessen wolle man auf klare Durchsetzung der schon bestehenden Vorschriften setzen, die die Nutzung während der Fahrt ohnehin untersagen.
Neue Technologien: „Handy-Blitzer“ und „Monocams“
Während sich Radarwarner und Warn-Apps immer größerer Beliebtheit erfreuen, dringen neue Technologien auf den Markt, mit denen Polizei und Kommunen dagegen vorgehen wollen. Sogenannte „Handy-Blitzer“ oder „Monocams“ werden, ähnlich wie Geräte zur Abstandskontrolle, meist auf Brücken platziert und überwachen den Verkehr per Videoaufnahme.
Mithilfe solcher Kameras lässt sich erkennen, ob jemand beim Fahren das Handy in der Hand oder am Ohr hat. Mehr noch: Auch die verbotene Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt lässt sich technisch so viel besser registrieren. Bislang gibt es bundesweit keinen flächendeckenden Einsatz dieser Systeme, doch die erfolgreichen Ergebnisse erster Pilotprojekte in Teilen Deutschlands legen nahe, dass Behörden künftig vermehrt auf solche Erfassungsmethoden setzen werden.



