EU entscheidet: Veggie-Burger und Co. bleiben erlaubt - Kein Namensverbot für Fleischersatz
EU: Veggie-Burger bleiben erlaubt - Kein Namensverbot

EU-Entscheidung: Veggie-Burger und Co. bleiben vorerst erlaubt

Brüssel • In einer wichtigen Entscheidung für die Lebensmittelbranche hat die Europäische Union das geplante Namensverbot für vegetarische Fleischersatzprodukte wie Veggie-Burger, Seitan-Schnitzel und Soja-Würstchen vorerst abgewendet. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern des Europaparlaments und dem Rat der 27 EU-Länder wurden die gängigen Bezeichnungen am Donnerstag in Brüssel nicht auf eine Verbotsliste gesetzt. Diese Entwicklung bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin problemlos zu ihren gewohnten Produkten greifen können.

Spezifische Fleischbezeichnungen werden geschützt

Auf der Verbotsliste stehen nach Angaben von Europaabgeordneten allerdings spezifischere Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchenschenkel oder Rinderhüfte. Diese Begriffe sollen künftig ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten sein und dürfen nicht mehr für vegetarische Alternativen verwendet werden. Allgemeinere Bezeichnungen wie Burger und Schnitzel bleiben dagegen zunächst erlaubt, was für die Lebensmittelindustrie eine wichtige Klarstellung darstellt.

Französische Initiative scheitert an Widerstand

Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte ursprünglich ein weitreichenderes Verbot vorgeschlagen, um nach eigenen Angaben die Interessen französischer Rinderbauern zu schützen. Sie argumentierte, dass im Supermarkt gebräuchliche Namen wie Veggie-Burger irreführend seien und Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren könnten. Dieser Vorstoß stieß jedoch auf erheblichen Widerstand.

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Verbraucherschützer und Industrie erfolgreich

Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen der französischen Position vehement. "Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt", erklärte BEUC-Expertin Irina Popescu. Statt Verbote forderte sie die EU-Gesetzgeber auf, für klare Kennzeichnungen zu sorgen. Auch namhafte Lebensmittelkonzerne wie Aldi Süd, Lidl, Burgerking und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen und damit maßgeblich zur Entscheidung beigetragen.

Deutsche Bundesregierung unterstützt Verbraucherinteressen

Die deutsche Bundesregierung lehnte ein Verbot ebenfalls ab. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte zwar, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch, folgte aber der Linie der Verbraucherorganisationen: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie im Supermarkt kaufen. Diese Position unterstreicht das Vertrauen in die Entscheidungskompetenz der Konsumenten.

Teil größerer Agrarpolitik-Debatte

Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein umfassendes Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen dieses Paket noch final absegnen, wobei die Namensfrage nun vorerst geklärt ist.

Bis 2027 gilt die aktuelle Regelung

Die Entscheidung vom Donnerstag gilt bis Ende 2027. Bis dahin ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge dieser Neuauflage dürfte die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufkommen, was für die Lebensmittelindustrie und Verbraucherorganisationen weitere Gespräche bedeutet. Die aktuelle Regelung bietet jedoch Planungssicherheit für die kommenden Jahre und zeigt, dass die EU bereit ist, auf die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen einzugehen.

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