BGH-Urteil stärkt Impfgeschädigte: AstraZeneca muss nach Hörsturz Auskunft geben
BGH stärkt Impfgeschädigte: AstraZeneca muss Auskunft geben

Bundesgerichtshof erleichtert Beweisführung für Impfgeschädigte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Rechtsstellung von Personen verbessert, die nach einer Corona-Schutzimpfung Gesundheitsschäden erlitten haben. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, dass Betroffene bereits dann einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen den Impfstoffhersteller haben, wenn ein plausibler Zusammenhang zwischen der Impfung und dem eingetretenen Schaden besteht.

Fall einer ehemaligen Zahnärztin aus Mainz

Im konkreten Fall geht es um die ehemalige Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz. Die damals 40-Jährige ließ sich am 5. März 2021 als eine der ersten Personen in Deutschland mit dem Corona-Impfstoff Vaxzevria des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca impfen. Bereits drei Tage nach der Impfung erlitt sie einen dauerhaften Gehörverlust am rechten Ohr, der ihre berufliche Tätigkeit unmöglich machte.

Aksoy fordert von AstraZeneca mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld für den erlittenen Gesundheitsschaden. Während die Vorinstanzen – das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz – ihre Klage noch abgelehnt hatten, erzielte sie nun vor dem Bundesgerichtshof einen bedeutenden Teilerfolg.

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Plausibilität statt überwiegender Wahrscheinlichkeit

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erläuterte die neue Rechtsauffassung des BGH: „Für einen Auskunftsanspruch genügt bereits die Plausibilität des kausalen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden.“ Diese Plausibilität könne sogar dann vorliegen, „wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht“.

Damit korrigierte der BGH die bisherige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz, das noch eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für den Kausalzusammenhang gefordert hatte. Die neue, niedrigere Hürde erleichtert potenziellen Impfgeschädigten den Zugang zu wichtigen Informationen erheblich.

Umfassender Auskunftsanspruch gegen AstraZeneca

Der Bundesgerichtshof billigte Aksoy einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber AstraZeneca zu. Das Unternehmen muss der Klägerin alle Informationen über:

  • Bekannte Schäden und Nebenwirkungen von Vaxzevria
  • Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
  • Verdachtsfälle von Impfkomplikationen
  • Alles, was zur Bewertung der positiven und negativen Wirkungen des Impfstoffs erforderlich ist

mitteilen. Dieser Anspruch geht über Aksoys konkretes Leiden – den Hörsturz – hinaus und umfasst auch alle anderen bekannten Schäden, insbesondere Thrombosen an Hirnvenen, Bauchvenen und Darmvenen.

Beweislastumkehr bei ungünstigem Risiko-Nutzen-Verhältnis

Mit den erhaltenen Informationen will Aksoys Anwalt Volker Loeschner Sachverständige beauftragen, die das Risiko-Nutzen-Verhältnis von Vaxzevria bewerten sollen. Falls sich herausstellt, dass dieses Verhältnis ungünstig ist, tritt nach dem Arzneimittelgesetz eine Beweislastumkehr ein. Dann wird gesetzlich vermutet, dass die Impfung für den eingetretenen Schaden verantwortlich war, und AstraZeneca müsste das Gegenteil beweisen.

Die Prüfung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses ist allerdings äußerst aufwändig, da sie aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive erfolgen muss. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist der Zeitpunkt der neuen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz, sodass auch neueste Erkenntnisse berücksichtigt werden können.

Parallel verfolgter Klageansatz

Parallel zu diesem Ansatz verfolgt Anwalt Loeschner einen zweiten Klageweg, der möglicherweise noch bessere Erfolgsaussichten bietet. Die Beweislastumkehr tritt nämlich auch dann ein, wenn der Impfstoff falsch gekennzeichnet war. Nach Loeschners Darstellung wusste AstraZeneca bereits im Februar 2021 – also vor Aksoys Impfung – von Thrombose-Risiken, die jedoch zum Zeitpunkt ihrer Impfung noch nicht auf der Packungsbeilage erwähnt wurden.

Bedeutung für bundesweite Impfschaden-Klagen

Nach Schätzungen von Anwalt Loeschner waren bundesweit rund 5.000 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden bei deutschen Gerichten anhängig. Das nun erstrittene Auskunftsrecht könnte in vielen dieser Fällen neue Dynamik erzeugen, auch wenn in einigen Fällen bereits Verjährungsfristen abgelaufen sind.

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In Deutschland wurden insgesamt etwa 63,5 Millionen Menschen vollständig gegen Covid-19 geimpft, was etwa 76,5 Prozent der Bevölkerung entspricht. Von den über 200 Millionen verabreichten Corona-Impfdosen entfielen auf AstraZeneca nur 14,4 Millionen Dosen, während von BioNTech/Pfizer etwa 165 Millionen Dosen stammten.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs markiert einen wichtigen Schritt für die Rechte von Impfgeschädigten und könnte die rechtliche Auseinandersetzung mit Impfstoffherstellern nachhaltig verändern.