Krankenhausreform wird nachgebessert: Mehr Flexibilität für Kliniken und Patientenversorgung
Die umstrittene Krankenhausreform in Deutschland soll bereits vor ihrer vollständigen Implementierung angepasst werden. Die schwarz-rote Koalition plant am Freitag im Bundestag die Verabschiedung eines sogenannten Krankenhausreformanpassungsgesetzes, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die Vorgaben damit „alltagstauglich“ gemacht werden sollen. Kritiker warnen jedoch vor einem Aufweichen zentraler Ziele der ursprünglichen Reform.
Hintergrund und Ziele der ursprünglichen Reform
Die Ende 2024 von der damaligen Koalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzte Krankenhausreform zielte darauf ab, den Finanzdruck auf die Kliniken zu mindern und eine stärkere Konzentration bei komplizierten medizinischen Eingriffen zu erreichen. Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete sie sogar als „Revolution“. Grundlage der Abrechnungen mit den Krankenkassen sollten neue „Leistungsgruppen“ sein, die medizinische Behandlungen präziser beschreiben als bisherige Klinikabteilungen. Für jede Leistungsgruppe wurden einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung definiert, um beispielsweise Krebsoperationen verstärkt in spezialisierten Kliniken durchführen zu lassen.
Gründe für die geplanten Änderungen
Die Reform führte zu erheblichen Protesten, insbesondere von den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern. Union und SPD vereinbarten daher im Koalitionsvertrag Anpassungen, die eine flexiblere Umsetzung ermöglichen und besonders in ländlichen Regionen eine sichere Grund- und Notfallversorgung gewährleisten sollen. Das Netz der etwa 1.700 Kliniken in Deutschland könnte durch die Reform kleiner werden, da Standorte sich stärker spezialisieren oder kooperieren sollen, anstatt aus finanziellen Gründen unnötige oder seltene Eingriffe durchzuführen.
Konkrete Anpassungen im neuen Gesetz
Die geplanten Änderungen umfassen mehrere zentrale Punkte:
- Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort
- Bundesländer können die Erreichbarkeit von Kliniken selbst beurteilen, ohne an bundesweite Vorgaben gebunden zu sein
- Ausnahmen für Kliniken, die Qualitätskriterien nicht erfüllen, können um bis zu drei Jahre verlängert werden – allerdings nur im Einzelfall
- Verlängerung von Übergangsfristen und späterer Start von Vergütungsänderungen
- Reduzierung der Leistungsgruppen von 65 auf 61
Reaktionen aus der Gesundheitsbranche
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bewertet die Anpassungen als „tragfähigen Kompromiss“, da nicht allen Forderungen von Ländern und Kliniken nachgegeben wurde. Trotz der Aufweichungen habe die Reform das Potenzial, die Versorgung mittelfristig zu verbessern. Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen, warnt dagegen, dass die Konzentration von Standorten, Betten und Leistungen gebremst werde, obwohl sie ein „zentraler Hebel“ zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität sei. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt hingegen die erreichte Planungssicherheit.
Weitere Regelungen und Hintergründe
Neben den Anpassungen an der Reform enthält das Gesetzespaket weitere Bestimmungen:
- Der Bund erhöht die Mittel für einen Unterstützungsfonds zur Neuaufstellung der Kliniken von 25 auf 29 Milliarden Euro bis 2035.
- Der umstrittene „Bundes-Klinik-Atlas“, ein Vergleichsportal zu Krankenhausleistungen, wird vom Gesundheitsministerium in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses überführt.
- Für Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt werden, gilt bei Radiologen künftig eine maximale Wartezeit von drei Wochen statt vier Wochen, da Röntgenaufnahmen oft Grundvoraussetzung für Therapieentscheidungen sind.
Probleme im deutschen Krankenhaussystem
Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus langjährigen strukturellen Problemen: Deutschland hat im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser, leidet jedoch unter Finanznöten, Personalengpässen und einer unausgelasteten Bettenkapazität. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums waren zuletzt etwa ein Drittel der 470.000 Krankenhausbetten nicht belegt. Die Reform soll eine gesteuerte statt unkontrollierte Neuordnung des Kliniknetzes bewirken, während die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Kliniken in diesem Jahr voraussichtlich auf 120 Milliarden Euro steigen werden.
Ausblick und weitere Schritte
Nach der Abstimmung im Bundestag muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, wo aufgrund früherer Einbindung der Länder keine größeren Probleme erwartet werden. Bei Verabschiedung der Reformanpassung verschieben sich schrittweise Umstellungen, insbesondere bei der Vergütung, die nun bis 2030 abgeschlossen sein sollen. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, mahnt jedoch, dass die Länder bei der Umsetzung nicht nur „Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik“ sein dürften, die oft ein Interesse am Erhalt überholter Strukturen habe. Die konkrete Umsetzung vor Ort bleibt somit entscheidend für den Erfolg der Reform.



