Krankenhausreform wird nachgebessert: Was bedeutet das für Patienten und Kliniken?
Die umstrittene Krankenhausreform in Deutschland soll bereits vor ihrer vollständigen Implementierung angepasst werden. Die schwarz-rote Koalition plant für diesen Freitag im Bundestag die Verabschiedung eines sogenannten Krankenhausreformanpassungsgesetzes, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die Vorgaben dadurch alltagstauglicher werden. Kritiker aus den Reihen der Opposition und von Verbänden warnen jedoch vor einer Aufweichung zentraler Reformziele.
Hintergrund und Ziele der ursprünglichen Reform
Die ursprüngliche Krankenhausreform wurde Ende 2024 von der damaligen Koalition aus SPD, Grünen und FDP gegen erhebliche Proteste durchgesetzt. Sie zielte darauf ab, den Finanzdruck auf die Kliniken zu mindern und eine stärkere Konzentration bei komplexen medizinischen Eingriffen zu erreichen. Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete diese Maßnahmen sogar als Revolution im deutschen Gesundheitssystem. Kern der Reform sind neue Leistungsgruppen, die medizinische Behandlungen präziser beschreiben als die bisherigen Klinikabteilungen. Für jede dieser Gruppen werden einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung definiert, um beispielsweise Krebsoperationen vermehrt in spezialisierten Kliniken durchführen zu lassen.
Gründe für die geplanten Änderungen
Das Netz der etwa 1.700 Kliniken in Deutschland soll durch die Reform schrumpfen, indem Standorte sich stärker spezialisieren oder kooperieren müssen. Die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder protestierten jedoch gegen zu starre Vorgaben. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurden daher Änderungen vereinbart, die eine flexiblere Umsetzung ermöglichen sollen. Besonders im ländlichen Raum soll dadurch die Grund- und Notfallversorgung gesichert werden. Die geplanten Anpassungen umfassen:
- Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kliniken
- Mehr Ausnahmen vor Ort, die von den Ländern selbst beurteilt werden können
- Verlängerung von Übergangsfristen um bis zu drei Jahre in Einzelfällen
- Verschiebung von Vergütungsänderungen um ein Jahr
- Reduzierung der Leistungsgruppen von 65 auf 61
Reaktionen aus Politik und Verbänden
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bewertet die geplanten Änderungen als tragfähigen Kompromiss, da nicht allen Forderungen von Ländern und Kliniken nachgegeben wurde. Trotz gewisser Aufweichungen sieht der Verband das Potenzial, die Patientenversorgung mittelfristig zu verbessern. Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen, warnt dagegen, dass die notwendige Konzentration von Standorten, Betten und Leistungen gebremst werden könnte. Diese Konzentration sei jedoch ein zentraler Hebel zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt hingegen die erreichte Planungssicherheit.
Probleme im deutschen Krankenhaussystem
Deutschland verfügt im Vergleich zu Nachbarländern über relativ viele Krankenhäuser, was zu schwelenden Problemen führt. Dazu gehören Finanznöte, Personalengpässe und eine hohe Leerstandsquote bei Betten – nach Angaben des Gesundheitsministeriums waren zuletzt etwa ein Drittel der 470.000 Betten nicht belegt. Die Reform soll eine gesteuerte statt unkontrollierte Neuordnung des Kliniknetzes bewirken. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Kliniken voraussichtlich in diesem Jahr auf 120 Milliarden Euro.
Weitere Regelungen und Ausblick
Neben den Anpassungen an der Reform sieht das Gesetzespaket auch eine Erhöhung des Unterstützungsfonds für die Klinikneuaufstellung von 25 auf 29 Milliarden Euro bis 2035 vor. Zudem wird der umstrittene Bundes-Klinik-Atlas, ein Vergleichsportal für Krankenhausleistungen, vom Gesundheitsministerium in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses überführt. Weitere Bestandteile betreffen Wartezeiten: Für Termine, die über die Service-Hotline 116 117 vermittelt werden, soll bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei Wochen gelten, da Röntgenaufnahmen oft Grundlage für Therapieentscheidungen sind.
Nach der Bundestagsentscheidung muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, wo aufgrund früherer Einbindung der Länder keine größeren Probleme erwartet werden. Bei Verabschiedung würden sich die schrittweisen Umstellungen bei der Vergütung bis 2030 erstrecken. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, mahnt jedoch, dass die Länder bei der Umsetzung nicht nur Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik sein dürften, die oft an überholten Strukturen festhalten wollen.



