MV-Gesundheitsministerin Drese attackiert Bundes-Krankenhausreform: Planungsunsicherheit für Kliniken
MV-Ministerin attackiert Bund: Krankenhausreform sorgt für Unsicherheit

MV-Ministerin Drese attackiert Bundes-Krankenhausreform: Planungsunsicherheit für Kliniken

Das vom Bundestag beschlossene Krankenhausreformanpassungsgesetz stößt auf massive Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) äußert deutliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und befürchtet erhebliche Planungsunsicherheiten für die Krankenhäuser in ihrem Bundesland.

Lange Vorgeschichte und politische Anpassungen

Die Reform hat eine komplexe Entstehungsgeschichte, die bis ins Jahr 2022 zurückreicht. Damals rief der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine „Revolution“ in der deutschen Krankenhauslandschaft aus. Nach langwierigen Beratungen brachte die Ampelkoalition schließlich eine abgespeckte Version auf den Weg. Die aktuelle Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzte dann weitere Akzente, was zum nun beschlossenen Anpassungsgesetz führte.

Warken betont, dass die Kernziele erhalten blieben: „Eine Bündelung von Leistungen, mehr Spezialisierung und dadurch eine bessere Qualität in der Versorgung.“ Zentrale Anpassungen sollen die praxistaugliche Umsetzung verbessern und insbesondere die stationäre Versorgung im ländlichen Raum sichern. Ihr Credo lautet: „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern.“

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Drese zeigt sich enttäuscht und kritisiert scharf

Stefanie Drese geht mit dem Anpassungsgesetz hart ins Gericht. „Ich sehe zusammengefasst keine Verbesserungen zum ursprünglichen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“, erklärt die Ministerin. Sie zeigt sich nach den langen Beratungen enttäuscht und betont, dass bei der notwendigen Reform wertvolle Zeit verloren gegangen sei.

Ihre Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Reform könne in den kommenden Jahren nicht vollständig greifen, da weiterhin Planungsunsicherheit für die Länder und insbesondere die Krankenhäuser bestehe.
  • Dies gelte vor allem für die für Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Sicherstellungshäuser.
  • Der Bund greife an mehreren Stellen in die Krankenhausplanung der Länder ein, ohne den länderspezifischen Versorgungsstrukturen hinreichend Rechnung zu tragen.
  • Der für MV wichtigste Punkt zu den Ausnahmen bei den Leistungsgruppenzuweisungen sei nicht zufriedenstellend umgesetzt.

Weiteres Vorgehen und Bundesratsbefassung

Drese kündigte an, den Bundestagsbeschluss im Länderkreis zu diskutieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das Gesetz in dieser Form kampflos übernehmen“, sagte sie mit Blick auf die Befassung der Krankenhausreform im Bundesrat am 27. März. Die Ministerin macht deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern die geplanten Änderungen nicht einfach hinnehmen wird, insbesondere wenn sie die ländliche medizinische Versorgung gefährden könnten.

Die Debatte um die Krankenhausreform zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen Bund und Ländern im Gesundheitswesen. Während der Bund auf mehr Spezialisierung und Effizienz setzt, pochen die Länder auf ihre Planungshoheit und die Sicherstellung einer flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung – besonders in strukturschwachen, ländlichen Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern.

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