Thüringens Gesundheitsministerin begrüßt Nachbesserungen bei Krankenhausreform
Thüringen begrüßt Nachbesserungen bei Krankenhausreform

Thüringen begrüßt Nachbesserungen bei der Krankenhausreform

Die im Bundestag beschlossenen Nachbesserungen zur umfassenden Krankenhausreform werden in Thüringen positiv aufgenommen. Gesundheitsministerin Katharina Schenk von der SPD äußerte sich erfreut darüber, dass die geplanten finanziellen Mittel aus dem Transformationsfonds des Bundes nun flexibler eingesetzt werden können. Statt ausschließlich für Zusammenlegungen von Klinikstandorten vorgesehen zu sein, dürfen die 624,1 Millionen Euro auch für die Unterstützung bestehender Einrichtungen verwendet werden.

Planungshoheit der Länder bleibt gewahrt

Ein zentraler Punkt der Nachbesserungen ist die Bewahrung der Planungshoheit der Bundesländer. Ministerin Schenk unterstrich, dass Thüringen und die anderen Länder weiterhin die Möglichkeit haben, Ausnahmeregelungen zu erlassen. Diese Anpassungen wurden von der schwarz-roten Koalition in Berlin vereinbart, nachdem die ursprüngliche Reform der Ampel-Koalition Anfang 2025 in Kraft getreten war.

Die Reform zielt darauf ab, einheitliche Mindeststandards für medizinische Behandlungen festzulegen und den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser zu verringern. Durch längere Übergangsfristen und zusätzliche Ausnahmen soll den Ländern mehr Spielraum bei der Umsetzung gegeben werden.

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Grundlegende Veränderungen der Klinikstandorte

Katharina Schenk betonte, dass in Thüringen kein Krankenhausstandort vollständig geschlossen werden soll. Allerdings könnten sich einzelne Einrichtungen grundlegend wandeln. „Ich finde es nicht relevant, ob das Ding ein Krankenhaus ist – sondern es ist relevant, ob es ein Standort medizinischer Versorgung ist“, erklärte die Ministerin. Damit deutet sie an, dass einige Häuser möglicherweise andere Funktionen übernehmen oder in veränderter Form weiterbestehen werden.

Der Zeitplan für die Reform bleibt unverändert: Ab August dieses Jahres werden in Thüringen finale Entscheidungen darüber getroffen, welche Klinik welche medizinischen Leistungen künftig anbieten darf. Ab Dezember sollen dann die entsprechenden Bescheide an die Krankenhäuser versendet werden. „Das ist dann der Moment der Klarheit“, so Schenk.

Hohe Nachfrage nach Basis- und Notfallversorgung

Das thüringische Gesundheitsministerium hatte zuvor mitgeteilt, dass die Krankenhäuser des Landes insgesamt 887 Anträge zu sogenannten Leistungsgruppen eingereicht haben. Besonders häufig wurde die Erlaubnis zum Erbringen von Leistungen in der inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und der Intensivmedizin beantragt. Diese Bereiche sind für die Basis- und Notfallversorgung der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung.

Robert Büssow, Landesgeschäftsführer der Krankenkasse Barmer, mahnte zur Konsequenz bei der Umsetzung der Reform. „Thüringen muss konsequent sein, damit sich Patientinnen und Patienten auf moderne Versorgungsstrukturen verlassen können“, forderte er. Es dürften keine Kapazitäten geschaffen werden, die langfristig den tatsächlichen Bedarf übersteigen und damit ineffizient wären.

Die Nachbesserungen zur Krankenhausreform werden somit in Thüringen als Schritt in die richtige Richtung gewertet, der die Interessen des Landes wahrt und gleichzeitig die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens vorantreibt.

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