Die Bundesregierung hat Ende April beschlossen, dass homöopathische Arzneimittel künftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Auch Cannabis-Blüten sollen aus der Erstattung fallen. Begründung: Ausgaben müssten für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Diese Entscheidung entfacht eine politische Debatte, die weit über Globuli hinausreicht.
Ein Blick in die Leistungskataloge der Kassen
Für viele Versicherte klingt Homöopathie nach einem Sonderfall. Tatsächlich ist sie jedoch nur ein Teil eines viel größeren Systems. Krankenkassen zahlen längst nicht nur Arztbesuche, Medikamente, Operationen oder Vorsorgeuntersuchungen. Viele Kassen haben freiwillige Zusatzleistungen, Bonusprogramme oder Gesundheitsbudgets. Ein Blick in Satzungen und Leistungskataloge verschiedener Krankenkassen zeigt: Manche Angebote wirken erstaunlich weit weg vom klassischen Krankenkassenbild.
Fitnesstracker und Smartwatches werden bezuschusst
So bezuschussen einzelne Kassen Fitnesstracker, Smartwatches oder andere Geräte, mit denen Versicherte ihre Aktivität oder Gesundheitswerte messen können. Die Techniker Krankenkasse nennt als Beispiel für ihre Gesundheitsdividende ausdrücklich einen neuen Fitnesstracker. Im Leistungskatalog der TK stehen zudem Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus. Auch die Barmer führt in ihrer Satzung Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus auf. In derselben Liste stehen Sport- und Gesundheitsapps sowie Home-Testkits zur Gesundheitskontrolle.
Sport und Fitness werden belohnt
Auch Sport selbst kann Geld bringen. Die Bergische Krankenkasse nennt in ihrer Satzung Sport- und Fitnessausrüstung bis 100 Euro, Startgebühren für Sportveranstaltungen und Geräte zur Messung der Bewegungsintensität, etwa Fitnesstracker. Auf ihrer Leistungsseite wirbt die Kasse zudem mit Prämien unter anderem für Fitnesstracker, Fitnessschuhe oder Fitnessstudio.
Familienleistungen: Von Baby-Yoga bis Nabelschnurblut
Noch ungewöhnlicher wird es im Familienbereich. In der Satzung der Bergischen Krankenkasse tauchen Baby-Shiatsu, Baby-Yoga, Babyschwimmen, Wassergewöhnung, PEKIP und DELFI auf. Die Kasse bewirbt solche Kurse auch auf ihrer eigenen Leistungsseite. Dort heißt es, PEKiP, Baby-Yoga oder Baby-Shiatsu würden über den FlexiBonus gefördert. Teilweise geht es sogar um ganz praktische Dinge aus dem Alltag junger Eltern. In der Satzung der Bergischen Krankenkasse finden sich im Familienbereich auch Stillberatung, Trageberatung, Beikosteinführung, Babymassage und Stoffwindeln. Genannt wird außerdem die Einschreibegebühr für eine Nabelschnurblut-Konservierung.
Reiseimpfungen und Spezialhelme
Besonders greifbar sind Zusatzleistungen bei Reisen. Die AOK informiert allgemein, dass sie für viele Reiseimpfungen die Kosten trägt. In einem AOK-Material zu Reiseschutzimpfungen werden unter anderem Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut, FSME und Meningokokken genannt. Daneben gibt es medizinische Spezialfälle, die kaum jemand auf dem Zettel hat. Die AOK Baden-Württemberg regelt in ihrer Satzung eine Kostenübernahme für Kopforthesen, auch Molding Helmets oder Cranio-Helmtherapie genannt. Sie gilt für Versicherte ab dem vierten bis zum vollendeten 15. Lebensmonat, wenn die Versorgung nach Schwere der Erkrankung erforderlich ist. Die AOK erklärt die Helmtherapie auch auf ihrer Leistungsseite: Bei Säuglingen mit Schädelverformung kann ein individuell angefertigter Spezialhelm helfen; mehrere AOKs übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten.
Fazit: Ein Blick in die Satzung lohnt sich
Für Versicherte heißt das: Ein Blick in die Satzung oder ins Bonusprogramm kann sich lohnen. Viele Zusatzleistungen werden nicht automatisch beworben. Oft sind sie an Budgets, Nachweise, Altersgrenzen oder bestimmte Anbieter gebunden. Wer also das nächste Mal seine Krankenkassenunterlagen durchblättert, könnte überraschende Extras entdecken – von Baby-Yoga über Nabelschnurblut-Konservierung bis hin zu Zuschüssen für Fitnesstracker.



