Gerichtsurteil: Drosten siegt gegen Vorwürfe des Nanowissenschaftlers Wiesendanger
Drosten siegt vor Gericht gegen Vorwürfe von Wiesendanger

Gericht bestätigt: Drosten darf nicht der Täuschung bezichtigt werden

In einem bedeutenden Rechtsstreit um die Ursprungsdebatte des Coronavirus hat der Berliner Virologe Christian Drosten vor dem Oberlandesgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil im Hauptsacheverfahren bestätigt, dass der Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger Drosten keine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen darf. Diese Entscheidung folgt auf eine bereits im März 2022 erlassene einstweilige Verfügung, die auf Antrag Drostens von der Pressekammer verhängt worden war.

Hintergrund des Streits um den Corona-Ursprung

Der Konflikt entzündete sich an einem Interview, das Wiesendanger dem Magazin Cicero gegeben hatte. Darin kritisierte er die frühe Festlegung von Drosten und 26 weiteren Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus und äußerte, „Das entbehrte jeglicher Grundlage“. Das Interview war unter der provokativen Überschrift „Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt“ erschienen. Wiesendanger bezog sich dabei insbesondere auf einen offenen Brief, den die 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatten. In diesem Brief hatten sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurückgewiesen.

Gerichtliche Begründung und weitere Verbote

Das Gericht teilte in seiner Begründung mit, dass es nicht zu der Überzeugung gelangt sei, dass Drosten öffentlich etwas gesagt habe, von dem er gewusst habe, dass es unwahr sei. Vielmehr habe Drosten in seinen Äußerungen, beispielsweise im NDR-Podcast Coronavirus Update, durchgängig vertreten, dass eine natürliche Herkunft wahrscheinlicher sei als ein Laborursprung, wobei er letzteren als denkbar, aber nicht überzeugender bezeichnete. Die Kammer verbot zudem eine weitere Äußerung Wiesendangers, in der dieser behauptet hatte, die Bewegung Scientists for Science, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Das Gericht wertete dies ebenfalls als unwahre Tatsachenbehauptung.

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Es ist wichtig zu betonen, dass das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist und somit möglicherweise noch angefochten werden könnte. Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Kontroversen und rechtlichen Auseinandersetzungen, die Jahre nach dem Höhepunkt der Corona-Pandemie weiterhin die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion prägen.

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