Eventim-Gewinnspiel: Umfassende Teilnahmebedingungen für begehrte Wochenendtickets
Mit der Teilnahme an diesem attraktiven Gewinnspiel erklären sich alle Interessenten ausdrücklich mit den nachfolgend detailliert aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden. Der offizielle Veranstalter des Gewinnspiels ist die renommierte CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, die für die gesamte Organisation und Abwicklung verantwortlich zeichnet.
Zeitraum und Teilnahmevoraussetzungen
Das spannende Gewinnspiel findet im genau definierten Zeitraum vom 02. Februar 2026 bis zum 15. Februar 2026 statt. Der finale Teilnahmeschluss ist der 15. Februar 2026 um Mitternacht. Die Teilnahme ist komplett kostenfrei und kann nur ein einziges Mal pro Person erfolgen, um faire Chancen für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für die absolute Richtigkeit aller angegebenen persönlichen Daten ist ausschließlich der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ausschlusskriterien und Gewinnverlosung
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters, etwaige Kooperationspartner, Sponsoren oder Personen, die direkt mit der Durchführung des Gewinnspiels betraut sind. Dieser Ausschluss erstreckt sich ebenfalls auf deren Angehörige und Lebenspartner. Weiterhin sind Personen ausgeschlossen, die falsche Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen oder auf andere Weise durch Manipulation Vorteile zu verschaffen versuchen.
Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen zur künstlichen Erhöhung der Gewinnchancen ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
Im Anschluss an den Teilnahmeschluss wird der glückliche Gewinner in einem transparenten Losverfahren ausgelost. Die Gewinnabwicklung wird vollständig von der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA durchgeführt.
Attraktive Gewinne und Abwicklung
Es werden insgesamt 5x2 Wochenendtickets verlost, die für unvergessliche Erlebnisse sorgen sollen. Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail persönlich benachrichtigt. Der Versand der begehrten Gewinne erfolgt entweder per Post oder E-Mail durch den Veranstalter, den Gewinnsponsor oder einen von diesen beauftragten Dritten wie Postdienstleister, Spedition oder Paketdienst.
Die Lieferung wird einmalig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus durchgeführt. Alle darüber hinaus anfallenden Transportkosten, Zölle oder sonstige Abgaben hat der Gewinner selbst zu tragen. Mit der Übergabe an den Transportdienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Gewinner über.
Meldefristen und Gewinnansprüche
Sofern der Gewinn nicht unmittelbar im Rahmen des Gewinnspiels ausgeschüttet wird oder in den Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt ist, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen nach der offiziellen Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn unwiderruflich, und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.
Meldet sich der ursprüngliche Gewinner nicht innerhalb dieser Meldefrist bei CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, wird umgehend ein neuer Gewinner ausgelobt. Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Gewinnersatz in anderer Form ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gewinnanspruch kann zudem nicht an Dritte abgetreten werden.
Sonstige Bestimmungen und Haftungsausschluss
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen wie Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehlern in der Hard- und/oder Software oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu. Wird eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht, kann der Veranstalter von dieser Person Schadensersatz fordern.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle datenschutzrechtlichen Hinweise werden gesondert kommuniziert und sind zu beachten.



