Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage gegen „Judensau“ in Wittenberg ab
Ein langwieriger und emotional aufgeladener Rechtsstreit um das historische Relief an der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg hat sein endgültiges juristisches Ende gefunden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der jahrelang für die Entfernung der sogenannten „Judensau“ gekämpft hatte. Damit ist der juristische Weg für den Kläger Diedrich Düllmann nach fast acht Jahren durch alle Instanzen ausgeschöpft.
Ein jahrelanger Kampf durch alle Instanzen
Diedrich Düllmann hatte seit 2018 systematisch den Rechtsweg beschritten, um die Beseitigung des mittelalterlichen Reliefs zu erreichen. Das umstrittene Kunstwerk, das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebracht ist, stellt eine judenfeindliche Darstellung dar und war bereits Gegenstand zahlreicher gesellschaftlicher und historischer Debatten. Trotz der besonderen Bedeutung des Ortes als Unesco-Welterbestätte blieb der Kläger in seiner Forderung beharrlich.
Die Entscheidung des EGMR markiert das endgültige Scheitern dieser juristischen Bemühungen. Das Gericht begründete seine Ablehnung unter anderem mit dem Schutz des kulturellen Erbes und der historischen Authentizität des Bauwerks. Gleichzeitig verwies es auf bereits vorhandene ergänzende Erklärtafeln und pädagogische Maßnahmen, die den Kontext des Reliefs erläutern und einer möglichen Verharmlosung entgegenwirken sollen.
Gesellschaftliche Debatte bleibt bestehen
Obwohl der Rechtsstreit nun beendet ist, wird die Diskussion um den Umgang mit historisch belasteten Kunstwerken in der Öffentlichkeit weiterhin geführt werden. Die „Judensau“ in Wittenberg steht exemplarisch für viele ähnliche Fälle in Deutschland und Europa, bei denen der Schutz des kulturellen Erbes mit der Aufarbeitung antisemitischer Vergangenheit in Einklang gebracht werden muss.
Kulturhistoriker und Denkmalschützer betonen regelmäßig die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung. Sie argumentieren, dass solche Artefakte als Mahnmale der Geschichte erhalten bleiben sollten, jedoch stets mit angemessener Kontextualisierung und Aufklärung verbunden sein müssen. Die Stadt Wittenberg hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Initiativen gestartet, um die historische Einordnung des Reliefs zu verbessern.
Für Diedrich Düllmann bedeutet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Ende eines persönlichen Engagements, das er mit großer Überzeugung verfolgt hatte. Die Entscheidung unterstreicht jedoch auch die komplexe Abwägung zwischen individuellen Rechtsansprüchen und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung historischer Zeugnisse – selbst wenn diese aus heutiger Sicht höchst problematisch erscheinen.



