EGMR weist Beschwerde ab: Antisemitisches Wittenberger Relief darf bleiben
EGMR: Wittenberger »Judensau« muss nicht entfernt werden

Europäischer Gerichtshof bestätigt: Wittenberger »Judensau« bleibt an Stadtkirche

Der langjährige Rechtsstreit um das antisemitische Relief an der Stadtkirche in Wittenberg hat eine endgültige Entscheidung erfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde des jüdischen Rentners Dietrich Düllmann als unzulässig abgewiesen und damit den Weg für den Verbleib des umstrittenen Kunstwerks freigegeben. Damit folgte das Straßburger Gericht den vorangegangenen Urteilen deutscher Instanzen, die bereits mehrfach zugunsten der Kirchengemeinde entschieden hatten.

Historisches Relief als Stein gewordener Antisemitismus

Bei dem umkämpften Objekt handelt es sich um ein mittelalterliches Relief, das gemeinhin als »Wittenberger Sau« oder »Judensau« bezeichnet wird. Die Darstellung zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei durch Spitzhüte als Juden identifizierbare Menschen saugen. Eine weitere Figur, die vom Bundesgerichtshof als Rabbiner interpretiert wurde, blickt in den After des Tieres. Da Schweine im jüdischen Glauben als unrein gelten, stellt die Bildsprache eine besonders verächtliche Form der antisemitischen Hetze dar, die über Jahrhunderte verbreitet wurde.

Die Anwälte des Klägers hatten vehement argumentiert, dass durch diese »bizarre und perverse Bildersprache« Juden als »widernatürlicher Abschaum der Menschheit« dargestellt würden. Sie forderten die vollständige Entfernung des Reliefs, da es die Persönlichkeitsrechte jedes Juden in Deutschland fundamental verletze. Diese Position fand jedoch weder bei deutschen Gerichten noch beim EGMR Gehör.

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Vom Schandmal zum Mahnmal: Die Rolle der erklärenden Tafel

Entscheidend für die juristische Bewertung war die Tatsache, dass die evangelische Kirchengemeinde in den vergangenen Jahren eine deutliche Distanzierung von dem antisemitischen Gehalt des Reliefs vorgenommen hat. Bereits 2022 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass es sich bei dem Kunstwerk zwar um »in Stein gemeißelten Antisemitismus« handle, die Gemeinde sich aber ausreichend davon distanziert habe.

Konkret wurde diese Distanzierung durch die Installation einer ausführlichen Infotafel direkt neben dem Relief erreicht. Diese erklärende Tafel ordnet das historische Werk in seinen antisemitischen Kontext ein und macht es damit zu einem Mahnmal gegen Judenhass. Laut Angaben der Anwältin der Kirchengemeinde wurde die jüdische Gemeinde bei der Gestaltung dieser Informationstafel aktiv einbezogen, was als wichtiger Schritt der Aufarbeitung gewertet wurde.

Ein jahrelanger Rechtsweg ohne Erfolg für den Kläger

Dietrich Düllmann, der sich durch das Relief in seinen Grundrechten verletzt fühlte, hatte einen mehrjährigen Rechtsweg beschritten, der nun mit der EGMR-Entscheidung endgültig beendet ist. Nachdem der Bundesgerichtshof 2022 gegen ihn entschieden hatte, zog er vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht annahm. Im Herbst 2024 reichte er schließlich die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, die nun als unzulässig abgewiesen wurde.

Düllmann hatte insbesondere kritisiert, dass die Erklärungen auf der Informationstafel unzureichend seien und nicht ausreichten, um den verletzenden Charakter des Reliefs zu neutralisieren. In einem SPIEGEL-Interview aus dem Jahr 2020 hatte er seinen Kampf mit den Worten kommentiert: »Jetzt testen wir die deutsche Justiz anhand der ›Judensau‹.« Dieser Test ist nun mit einer klaren Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung abgeschlossen.

Kirchenrechtlicher Kompromiss statt vollständiger Entfernung

Die Entscheidung des EGMR bestätigt einen kirchenrechtlichen Kompromiss, der in Deutschland bereits mehrfach praktiziert wurde: Statt historisch belastete Kunstwerke vollständig zu entfernen, werden sie durch erklärende Begleittexte in ihren historischen Kontext gestellt und damit zu Mahnmalen umgedeutet. Dieser Ansatz ermöglicht es, sowohl dem Denkmalschutz als auch der Aufarbeitung antisemitischer Geschichte gerecht zu werden.

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Für die Stadt Wittenberg, die als Wirkungsstätte Martin Luthers eine besondere historische Bedeutung besitzt, bedeutet das Urteil Planungssicherheit. Das Relief an der einstigen Predigtkirche des Reformators bleibt damit dauerhaft als Zeugnis einer dunklen Vergangenheit erhalten – allerdings nicht mehr als unkommentiertes Schandmal, sondern als dokumentiertes Mahnmal gegen Antisemitismus.