Buchhandlungen klagen gegen Förderstopp: Weimer verteidigt Eingriff als verfassungskonform
In einem bemerkenswerten Fall haben drei Buchhandlungen Klage gegen die Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eingereicht, ihnen die staatliche Förderung zu entziehen. Weimer hatte die Läden von der Liste für den jährlichen Buchhandlungspreis gestrichen, wobei er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" verwies, ohne diese konkret zu benennen. Die betroffenen Geschäfte – "Die Schwankende Weltkugel" in Berlin, "The Golden Shop" in Bremen und die "Rote Straße" in Göttingen – fordern nun rechtliche Aufklärung und die Wiederherstellung ihrer Auszeichnung.
Weimers scharfe Verteidigung im Bundestag
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verteidigte seinen Schritt im Kulturausschuss des Bundestags mit deutlichen Worten: "Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten", erklärte er. Er betonte, dass Institutionen mit "verfassungsfeindlichen Elementen" nicht gefördert werden dürften, und kündigte an, dieses Vorgehen bei künftigen Preisvergaben beizubehalten. Weimer bezeichnete das Verfahren als korrekt, da die Verfassungsprüfung bei den drei Buchhandlungen Einwände erhoben habe.
Juristischer Widerstand und Forderung nach Transparenz
Die Anwälte der Buchhandlungen argumentieren, dass ihre Mandanten ein "grundrechtlich geschütztes Interesse" daran hätten, die Hintergründe der Entscheidung zu erfahren. Sie fordern Einblicke in das sogenannte Haber-Verfahren, eine seit 2004 bestehende Überprüfung geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz, die primär auf Verfassungsschutzberichten basiert. Die Kläger bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden, und sehen darin einen "beispiellosen Einfluss" auf die Kulturförderung.
Kritik vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußerte Bedenken gegen das Haber-Verfahren und betonte, dass die Vermutung extremistischer Tendenzen ohne offene Beweise fragwürdig bleibe. "Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab", so der Verband. Diese Position unterstreicht die Spannung zwischen staatlicher Sicherheitspolitik und kultureller Freiheit, die im Fall deutlich wird.
Der Streit wirft grundsätzliche Fragen zur Balance zwischen Verfassungstreue und künstlerischer Unabhängigkeit auf und könnte Präzedenzwirkung für künftige Förderentscheidungen haben. Die Gerichte müssen nun klären, ob Weimers Eingriff rechtmäßig war oder die Buchhandlungen zu Unrecht benachteiligt wurden.



