Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Die Entscheidung erging auf Antrag der Buchladenbetreiber, die sich durch die Äußerung des Ministers in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Fall hatte sich an einer öffentlichen Äußerung Weimers entzündet, in der er die Inhaber des in Berlin-Kreuzberg ansässigen Ladens als „politische Extremisten“ bezeichnete. Die Betreiber, die sich selbst als linke Buchhandlung verstehen, wiesen die Bezeichnung zurück und zogen vor Gericht. Das Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht und untersagte dem Minister die Wiederholung dieser Aussage.
Gerichtliche Begründung
Das Gericht argumentierte, dass die Bezeichnung als „politische Extremisten“ eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Zwar genieße auch ein Minister Meinungsfreiheit, jedoch müsse diese im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben. Die Betreiber hätten keinen extremistischen Hintergrund, der eine solche Einordnung rechtfertigen würde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Weimer kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Reaktionen auf das Urteil
Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ zeigte sich erleichtert. In einer Stellungnahme hieß es: „Wir begrüßen die klare Entscheidung des Gerichts. Solche haltlosen Vorwürfe schaden nicht nur uns, sondern auch der demokratischen Diskussionskultur.“ Weimer selbst äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Aus seinem Ministerium verlautete, man prüfe die Entscheidung und werde über weitere Schritte beraten.
Der Fall hatte in der Kulturszene und darüber hinaus für Aufsehen gesorgt. Viele sahen in der Äußerung des Ministers einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Vielfalt der Berliner Buchlandschaft. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird nun als Signal gegen die Diffamierung von Kulturschaffenden gewertet.



