Kulturstaatsminister Weimer stoppt Bibliotheksbau und löst Debatte über digitale Sammlung aus
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zieht wenige Tage vor Beginn der Leipziger Buchmesse erneut massive Kritik auf sich. Neben der anhaltenden Kontroverse um den Deutschen Buchhandlungspreis sorgt nun seine Entscheidung für Empörung, den geplanten fünften Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig vorerst zu stoppen.
Bibliothekserweiterung auf Eis gelegt
Die Deutsche Nationalbibliothek hatte mitgeteilt, dass Weimer sich gegen die Realisierung des bereits geplanten Erweiterungsbaus entschieden hat. Dieser Neubau sollte langfristig dringend benötigten Platz schaffen, um Bücher und andere Medien sammeln und archivieren zu können. Die aktuellen Magazinkapazitäten in Leipzig sind nahezu vollständig erschöpft. In die Planungen waren bereits rund sieben Millionen Euro geflossen.
Ein Sprecher des Kulturstaatsministers bestätigte, dass der Neubau vorerst nicht verwirklicht werden soll. Die Planungen seien aufgrund der unsicheren Haushaltslage des Bundes ausgesetzt worden, eine endgültige Entscheidung stehe jedoch noch aus. „Grundsätzlich strebt Staatsminister Weimer an, die Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek zukünftig weitestgehend digital abzubilden“, erklärte der Sprecher.
Digitalisierung versus physische Bewahrung
Nach geltendem Gesetz müssen Verlage derzeit prinzipiell zwei physische Exemplare an die Bibliothek liefern. Weimer setzt sich dafür ein, dass in Zukunft nur noch ein Exemplar erforderlich sein soll – und dieses möglichst ausschließlich in digitaler Form. Dies stelle einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar.
Die Deutsche Nationalbibliothek hatte kürzlich einen aktuellen Planungsstand zum angestrebten Erweiterungsbau übermittelt. Die Kosten konnten zwar deutlich gesenkt werden, liegen aber immer noch bei etwa 100 Millionen Euro.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, reagierte scharf auf die Entscheidung: „Jeden Tag eine schlechte kulturpolitische Nachricht aus dem Bundeskanzleramt“. Die Begründung, dass die Sammlung körperlicher Medienwerke nicht mehr zeitgemäß sei, bezeichnete er als „höchst beunruhigend“. „Früher war gerade den Konservativen die physische Bewahrung von Kulturgut wichtig, wofür steht konservative Kulturpolitik heute?“
Der Deutsche Bibliotheksverband kritisierte, der vom Beauftragten für Kultur und Medien ins Spiel gebrachte Vorschlag, sich stärker auf digitale Sammlungen zu konzentrieren, gehe an der geltenden rechtlichen Grundlage vorbei. Eine so grundlegende Änderung des Sammlungsauftrages müsse zuvor fachlich angemessen geprüft werden und dürfe nicht zur „abhängigen Variable einer baulichen Maßnahme“ gemacht werden.
Anhaltende Kontroverse um Buchhandlungspreis
Parallel zur Bibliotheksdebatte sorgt Weimer weiterhin für Diskussionen mit seinem Vorgehen beim Deutschen Buchhandlungspreis. Er hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Preisliste streichen lassen und dies mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ begründet. Eine unabhängige Jury hatte die Preisträger ursprünglich ausgewählt.
Nach der Entscheidung gab es Rücktrittsforderungen aus der Opposition gegen Weimer, die die Bundesregierung jedoch zurückwies. Dem Kulturstaatsminister wurde vorgeworfen, in die Kunstfreiheit einzugreifen und unehrlich zu agieren. Weimer argumentierte, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ gehen.
Nach zahlreichen Protesten ließ Weimer die für den 19. März geplante Verleihung auf der Leipziger Buchmesse absagen. Die ausgezeichneten Buchhandlungen sollen Preisgeld und Urkunde nun direkt erhalten.
Haber-Verfahren im Fokus
Im Zentrum des Streites steht auch die Frage, ob und wie staatlich geförderte Projekte durch den Verfassungsschutz mit dem sogenannten Haber-Verfahren überprüft werden sollen. Dabei handelt es sich um eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber – einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.
Weimer wandte dieses Verfahren – neben den drei Buchläden – in einem weiteren Fall an, wie aus einer Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Politikers Sven Lehmann hervorgeht, der Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag ist. In der Antwort des BKM heißt es: „Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in dieser Wahlperiode das Haber-Verfahren in insgesamt vier Einzelfällen, davon drei im Zusammenhang mit der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, angewandt.“
Weitere Auskünfte könnten mit Blick auf den Geheimschutz nicht gegeben werden. Unklar bleibt somit, in welchem weiteren Fall das Verfahren eingesetzt wurde. Auch was den drei ausgeschlossenen Buchläden konkret vorgeworfen wird, ist bisher nicht bekannt.
Lehmann sprach von einem „schleichenden Abbau des Grundrechts auf Kunstfreiheit“. Dieses Vorgehen schaffe „ein Klima von Angst und Misstrauen und unterscheidet sich nicht von autoritären Staaten“.
Unterstützung aus der Union
Rückendeckung erhielt der Kulturstaatsminister hingegen aus den Reihen der Union. „Selbstverständlich werden Verfassungsfeinde nicht mit Steuergeldern gefördert oder ausgezeichnet“, schrieb die kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Ottilie Klein (CDU), auf der Plattform X. Eine wehrhafte Demokratie stelle sich klar gegen jede Form des Extremismus. Wenn „verfassungsfeindliche Institutionen“ keine steuerfinanzierten Preise bekämen, sei das nicht das Ende der Kunstfreiheit.
Ähnlich äußerte sich Gitta Connemann (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. „'Deutschland verrecke bitte' an die Fassade schmieren – und dann über ausbleibende 'Staatsknete' klagen. Eine bemerkenswerte Logik“, schrieb sie auf X. „Wer dieses Land verachtet, hat keinen Anspruch auf seine Förderung. Wolfram Weimer hat völlig recht.“ Der Schriftzug „Deutschland verrecke bitte“ ist auf der Markise der Bremer Buchhandlung „Golden Shop“ zu lesen.
Die doppelte Kontroverse um den gestoppten Bibliotheksbau und den umstrittenen Buchhandlungspreis zeigt tiefe Gräben in der deutschen Kulturpolitik auf. Während die einen die Bewahrung physischen Kulturgutes und künstlerische Freiheit betonen, argumentieren andere mit Haushaltsdisziplin und der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen.



