BGH entscheidet über Schicksal historischen Familienarchivs
In Karlsruhe verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über einen außergewöhnlichen Rechtsstreit, der die Geschichte der NS-Verfolgung berührt. Im Zentrum steht das umfassende Familienarchiv der Kusserow-Familie aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen, deren 13 Mitglieder als Zeugen Jehovas während der Nazi-Diktatur systematisch verfolgt wurden.
Historische Dokumente mit bewegender Geschichte
Annemarie Kusserow, die älteste Tochter der Familie, dokumentierte von der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 das Schicksal ihrer Familie in mehr als 1.000 Schriftstücken, Bildern und Zeichnungen. Besonders bewegend sind die enthaltenen Abschiedsbriefe und Todesurteile – zwei ihrer Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach Kusserows Tod im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das wertvolle Archiv an den deutschen Staat. Seitdem wird es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden ausgestellt, allerdings werden laut Angaben der Zeugen Jehovas nur sechs der über 1.000 Dokumente tatsächlich gezeigt.
Rechtsstreit um Eigentumsfrage
Die Wachturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas erhebt jedoch Anspruch auf das Archiv, da Annemarie Kusserow ihr Erbe testamentarisch der Religionsgemeinschaft vermacht hatte. „Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde“, erklärt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas, die entschlossen um die Rückgabe kämpfen.
Der BGH muss nun klären, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv „gutgläubig erworben“ hat. Diese juristische Konstruktion würde bedeuten, dass der Käufer rechtmäßiger Eigentümer bleibt, selbst wenn die Sache ursprünglich nicht dem Verkäufer gehörte – vorausgesetzt, der Käufer konnte nicht wissen, dass der Verkäufer nicht berechtigt war.
Komplexe juristische Fragen
Besonders knifflig ist die Frage, ob das Archiv als „abhandengekommen“ gilt. Das Oberlandesgericht Köln hatte in erster Instanz entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer geduldet und damit legitimiert hätten. Die klagende Religionsgemeinschaft argumentiert hingegen, eine nachträgliche Legitimierung sei juristisch unmöglich.
Die Bundesrichter müssen mehrere Schlüsselfragen klären:
- Wann gilt ein Gegenstand nicht mehr als „abhandengekommen“?
- Kann Besitz nachträglich legitimiert werden?
- War der Erwerb durch den Staat tatsächlich gutgläubig?
Kulturelle und historische Bedeutung
Für die Zeugen Jehovas haben die Dokumente einen „immensen Wert“. Die Religionsgemeinschaft betreibt weltweit etwa ein Dutzend Museen, darunter ein 2025 in Selters im hessischen Taunus eröffnetes Museum, in denen das Archiv ausgestellt werden könnte. Eine großangelegte Ausstellung über die Geschichte von Zeugen Jehovas in Zentraleuropa befindet sich bereits in Vorbereitung.
Die historische Dimension des Falls unterstreicht die systematische Verfolgung der Zeugen Jehovas während der NS-Zeit. Sie lehnten den Hitlergruß ab, verweigerten den Wehrdienst und schickten ihre Kinder nicht in die Hitlerjugend. Ab 1933 wurden sie von den Nazis verfolgt, tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Mindestens 1.700 Mitglieder der Gemeinschaft verloren ihr Leben.
Ab Ende Juni soll in Berlin ein neues Denkmal an die Verfolgung der Zeugen Jehovas erinnern – ein weiterer Hinweis auf die anhaltende Bedeutung dieser historischen Aufarbeitung. Ob der BGH bereits am Freitag ein Urteil fällt oder sich mehr Bedenkzeit nimmt, bleibt abzuwarten.



