Tanzverbot im April: Münchner Clubs trotzen mit 60 Veranstaltungen den stillen Tagen
Mit den sogenannten stillen Tagen im April 2026 tritt in Bayern erneut das umstrittene Tanzverbot in Kraft. An Gründonnerstag (2. April), Karfreitag (3. April) und Karsamstag (4. April) sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht dem ernsten Charakter dieser christlichen Feiertage entsprechen. Dennoch bereiten sich zahlreiche Münchner Clubs auf ein umfangreiches Partyprogramm vor – dank behördlicher Sondergenehmigungen und eines wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Verfassungsgerichtsurteil ermöglicht Ausnahmen
Seit einem historischen Urteil aus dem Jahr 2016 können Veranstalter unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen für Tanzveranstaltungen an stillen Tagen erhalten. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) nutzt diese Rechtslage seit 2017 konsequent und organisiert regelmäßig sogenannte Heidenspaß-Partys, die explizit gegen das landesweite Tanzverbot gerichtet sind.
Im April 2026 plant der bfg insgesamt 60 Veranstaltungen an den drei stillen Tagen, an denen sich 27 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen beteiligen. Das größte Event findet am Gründonnerstag statt: Die Clubrevolution, die bereits zum dritten Mal als Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot ausgerichtet wird. Mit einem Vorverkaufsticket für 10 Euro erhalten Besucher Zugang zu allen 21 teilnehmenden Locations.
Strenge Auflagen für die Genehmigungen
Die Veranstaltungen sind jedoch an spezifische behördliche Vorgaben gebunden. Das Kreisverwaltungsreferat München erteilt die Genehmigungen nur unter der Bedingung, dass zu Beginn jeder Veranstaltung der Bund für Geistesfreiheit eine fünftägige Einführung hält. Zudem muss alle 90 Minuten eine Durchsage erfolgen, die auf den besonderen Charakter der Veranstaltung hinweist und die weltanschauliche Position der Organisation erläutert.
Assunta Tammelleo, Kulturbühnenbetreiberin und Vorsitzende des bfg München, betont in einer aktuellen Pressemitteilung: „Es geht uns um ein Bürgerrecht. Wir sind dagegen, dass der bayerische Staat der Bevölkerungsmehrheit eine religiöse Praxis einer einzelnen Religionsgemeinschaft aufzwingt.“ Gleichzeitig stellt sie klar, dass die Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet seien: „Wer an diesem Tag nicht feiern möchte: unbenommen. Es kann aber nicht sein, dass andere Menschen, die diesen Glauben nicht teilen, dazu gezwungen werden.“
Diese Locations bieten Veranstaltungen an
Folgende Einrichtungen in München beteiligen sich an den Veranstaltungen während der stillen Tage im April:
- 089 Bar Bistro No.2
- Disco Box
- Filmcasino
- Freiheitshalle
- Gin City
- Goldener Reiter
- Helene Liebt Dich
- ImportExport
- Kölsch Bar
- La Casita
- Lenbachs Milchbar
- Nachtgalerie
- Neuraum
- New York Club
- P1
- Pacha
- Palais
- Prosecco Bar
- Roody
- Schlagergarten
- Shamrock
- Sweet Club
- The Keg Bar
- Unterdeck
- Vintage Club
Forderung nach Liberalisierung des Feiertagsgesetzes
Tammelleo nutzt die Gelegenheit, um eine grundlegende Reform des bayerischen Feiertagsgesetzes zu fordern: „Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen. So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte zu schleifen.“ Sie betont, dass es nicht darum gehe, gesetzliche Feiertage abzuschaffen, sondern um eine zeitgemäße Anpassung: „Wir können uns eine Umbenennung von Feiertagen in einem stetig säkularer werdenden Land gut vorstellen. Und wir plädieren zudem für andere gesetzliche Feiertage, beispielsweise den Internationalen Frauentag am 8. März, den Tag der Befreiung am 8. Mai oder den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.“
Der Protest gegen das Tanzverbot gewinnt von Jahr zu Jahr an Unterstützung. Während gläubige Christen an den stillen Tagen in Stille gedenken können, fordert der bfg München das Recht ein, dass andere Menschen ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten dürfen – auch mit Tanz und Musik in geschlossenen Räumen.



