Fiktives AfD-Verbotsverfahren im Theater: Milo Rau inszeniert politischen Diskurs auf der Bühne
Fiktives AfD-Verbotsverfahren im Hamburger Theater

Fiktives AfD-Verbotsverfahren im Theater: Milo Rau inszeniert politischen Diskurs auf der Bühne

In Hamburg hat ein außergewöhnliches Theaterprojekt begonnen, das die aktuelle politische Debatte um ein mögliches Verbot der rechtspopulistischen AfD künstlerisch aufgreift. Der weltweit bekannte und zugleich umstrittene Schweizer Regisseur Milo Rau bringt erstmals eines seiner fiktiven Gerichtsverfahren nach Deutschland. Auf der Bühne des renommierten Thalia Theaters startete am Freitagabend eine spektakuläre Pseudo-Verhandlung, die über drei Tage hinweg stattfindet und live im Internet übertragen wird.

Echte Experten statt Schauspieler debattieren

Unter dem Titel „Prozess gegen Deutschland“ treten keine professionellen Schauspieler mit Textbuch auf, sondern mehr als dreißig Expertinnen, Experten, Juristinnen und Juristen, die an vier weiteren Terminen dieses Wochenendes argumentieren und debattieren werden. Den Vorsitz führt dabei eine prominente Spitzenjuristin: die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin von der SPD. Eine Geschworenenjury, bestehend aus sieben Hamburger Bürgerinnen und Bürgern, soll am Sonntagabend das finale Urteil in diesem fiktiven Szenario fällen.

Zu Beginn des Projekts stellte Milo Rau grundlegende Fragen: „Was genau ist die Alternative für Deutschland, die uns die AfD anbietet? Wollen wir diese Alternative? Und falls nicht: Sollen wir sie dann nicht verhindern?“ Er erörterte weiter, ob im Zweifelsfall ein Verbot nach den Regeln des Rechtsstaates der richtige Weg sei. Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda von der SPD betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung des Vorhabens: „Ich hoffe, dieser Prozess wird uns helfen, uns der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit unserer Demokratie neu zu versichern.“

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Kontroverse Positionen und historische Bezüge

Weitere Eröffnungsreden hielten die US-Philosophin Susan Neiman, Direktorin des Einstein Forums in Potsdam, und Joana Cotar, ehemaliges AfD-Mitglied des Bundestages. Neiman konzentrierte sich auf die deutsche NS-Vergangenheit und kritisierte scharf: „In den letzten fünf Jahren ist die deutsche Geschichtsaufarbeitung völlig aus dem Ruder gelaufen.“ Sie argumentierte, die AfD profitiere von einer Welle der Einwanderungsfeindlichkeit, die Ausländer für alle Probleme verantwortlich mache. Cotar hingegen kritisierte die Selbstgewissheit derjenigen, die bereits ein Urteil über die Partei gefällt haben: „Lügen lassen sich widerlegen. Gewissheiten nicht.“ In einem solchen Klima werde Freiheit fragil, und die intellektuelle Herausforderung liege in einer friedlichen Konfrontation auf sachlicher Ebene.

Anklage und Verteidigung im fiktiven Verfahren

Als Vertreterin der Anklage trat Gabriele Heinecke, Hamburger Fachanwältin für Strafrecht, auf und vertrat den Standpunkt: „Ein Verbot ist nötig.“ Für Heinecke geht es nicht nur gegen die AfD, sondern auch gegen „die Akteure und Mitläufer, die ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem rechter Hass, Hetze und Gewalt gedeihen.“ Sie bezeichnete die Partei als „Speerspitze dieser Entwicklung“, die eine Gefahr für die Demokratie darstelle, und bemerkte, dass sich auch bürgerliche Parteien von dieser Dynamik anstecken ließen. Der Journalist Andreas Speit ergänzte: „Die Feinde der Demokratie geben sich als Demokraten.“

Auf Seiten der Verteidigung argumentierte die Juristin Liane Bednarz, dass Zitate von AfD-Politikern zwar „fraglos erschreckend“ seien, man jedoch prüfen müsse, ob diese ausreichen, um die Voraussetzungen von Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes für ein Verbot zu erfüllen. Mit den Worten „Und um es vorwegzunehmen: Das ist nicht der Fall“ beantragte sie, die Anträge der Anklage zurückzuweisen. Ihr Kollege, Autor Frédéric Schwilden, sagte: „Die AfD verbieten löst keine Probleme“, und wies darauf hin, dass viele AfD-Mitglieder zuvor bürgerlichen Parteien angehört hätten und kaum als Nazis zu bezeichnen seien. Er resümierte: „Ein Verbot überzeugt niemanden außer die eigene Befindlichkeit.“

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Schlussworte und politischer Kontext

Neben Michael Bouteiller, ehemaliger Bürgermeister von Lübeck und langjährig gegen Rechtsextremismus engagiert, sprach auch der Publizist Harald Martenstein ein Schlusswort. Martenstein, der früher dem linken Spektrum angehörte, hält ein Verbot der AfD angesichts der hohen Wählerzahlen für „das Ende der Demokratie“. Er plädierte für eine stärkere begriffliche Differenzierung „zwischen rechts und rechtsradikal“ und zwischen legitimen und illegitimen Zielen, wie der Beseitigung der Meinungsfreiheit. Um die AfD „kleinzuhalten“, müsse man Probleme wie die Migration besser an wirtschaftliche Möglichkeiten anpassen.

Im realen politischen Kontext in Berlin wird seit langem über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert, das auch in den anstehenden Landtagswahlkämpfen eine Rolle spielen dürfte. Die AfD führt in Umfragen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Während SPD und Grünen eine Prüfung eines Verbotsverfahrens befürworten, warnt die Union davor, dass dies der AfD in die Hände spielen könnte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, doch diese Einstufung ruht derzeit aufgrund einer Stillhalte-Zusage im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln.