EU-Parlament stimmt gegen Namen wie „Veggie-Hühnchen“
Das Europaparlament hat am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit für einen Gesetzesvorschlag gestimmt, der die Verwendung bestimmter Fleischbegriffe für vegetarische und vegane Produkte einschränkt. Konkret dürfen Bezeichnungen wie „Speck“, „Hühnchen“ oder „Rippchen“ künftig nicht mehr für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Für den Vorschlag stimmten 560 Abgeordnete, 75 lehnten ihn ab, 25 enthielten sich. Der Beschluss basiert auf einem Kompromiss, den Abgeordnete Anfang März mit Vertretern der EU-Staaten ausgehandelt hatten. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen.
Hintergrund der Regelung
Bereits im vergangenen Jahr hatten Abgeordnete ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ ins Spiel gebracht. Damals war vorgesehen, dass Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ nur noch für tierische Produkte verwendet werden dürfen. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet, stieß jedoch auf viel Kritik, insbesondere aus Deutschland.
Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen argumentierten, dass eine Umbenennung von Produkten zu hohem Aufwand führen und die Vermarktung erschweren würde.
Was nun verboten ist
Nach dem jetzigen Beschluss bleiben Bezeichnungen wie „Burger“ oder „Wurst“ für vegane und vegetarische Produkte weiterhin erlaubt. Tabu sind jedoch Begriffe, die sich auf Tierarten oder bestimmte Fleischteilstücke beziehen, wie zum Beispiel:
- Geflügel
- Rindfleisch
- Rippchen
- Schulter
- Leber
- Kotelett
- Speck
Diese Begriffe dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Gesetzesentwurf als „genießbare Teile von Tieren“ definiert.
Reaktionen aus Deutschland
Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich nach der Einigung im März gespalten. „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich kritisierte er die Liste der künftig geschützten Begriffe: „Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt. Sie bedeutet für die Branche unnötigen Mehraufwand.“
Weitere Inhalte des Gesetzesvorschlags
Eigentlich sollte das EU-Vorhaben vor allem die Verhandlungsposition von Landwirten stärken. So sollen schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern Pflicht werden, um Produktionskosten zu berücksichtigen und Verlässlichkeit zu schaffen. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben nach der formellen Bestätigung in nationales Recht umsetzen und können dabei bestimmte Sektoren und Produkte ausnehmen.



