Steuererklärung: Mit diesen Werbungskosten senken Sie Ihre Steuerlast
Steuererklärung: Werbungskosten senken Steuerlast

Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland bekommt Geld zurück: Im Schnitt 1172 Euro pro Person im Jahr 2021, wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Der Grund: Die monatlich vom Gehalt abgezogene Lohnsteuer ist oft zu hoch, weil gleichzeitig beruflich bedingte Ausgaben anfallen, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt. Diese sogenannten Werbungskosten gehen weit über die klassische Pendlerpauschale hinaus – von der Umzugspauschale über Unfallkosten bis hin zu Fortbildungen und Arbeitsmitteln. Das Handelsblatt gibt einen umfassenden Überblick.

Werbungskostenpauschale von 1230 Euro

Allen Angestellten gewährt das Finanzamt automatisch 1230 Euro als Werbungskostenpauschale. Wer höhere Ausgaben nachweisen kann, senkt sein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich und spart Steuern. „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gilt: Auf Pauschalen gibt es keinen Rechtsanspruch. Daher ist es ratsam, alle Belege aufzubewahren.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Wer zu Hause arbeitet, kann die Kosten für den Arbeitsplatz absetzen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und dürfen sofort vollständig abgeschrieben werden. Bei teureren Anschaffungen verteilt sich der Betrag über die Nutzungsdauer – laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt diese für Möbel beispielsweise 13 Jahre. Wer bereits privat genutzte Möbel nun beruflich verwendet, kann sie umwidmen und den Restwert anteilig über die verbleibenden Jahre steuerlich geltend machen. Für das Arbeitszimmer selbst gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten oder die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (bis zu 1260 Euro).

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Pendlerpauschale und Unfallkosten

Für Fahrten zur Arbeit können Sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer ansetzen, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter meist 220 bis 230 Arbeitstage. Wichtig: Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Pendler-Tage entsprechend kürzen. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind ein Sonderfall: Reparaturkosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, dürfen zusätzlich zur Pendlerpauschale als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Seminaren oder Betriebsveranstaltungen zählen dazu. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen – allerdings mindert ein steuerfreies Jobticket die Pauschale.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Bei Dienstreisen sind Verpflegungsmehraufwendungen absetzbar: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit – sofern der Arbeitgeber nichts erstattet. Fortbildungskosten können Sie ebenfalls absetzen, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Wird eine Fortbildung mit privatem Urlaub verbunden, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Auch Bewerbungskosten sind absetzbar: Für eine Bewerbungsmappe per Post können pauschal 8,50 Euro abgerechnet werden, per E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen als Nachweis eine Einladung oder einen Absagebrief“, so die VLH.

Arbeitskleidung und doppelte Haushaltsführung

Berufskleidung, die privat nicht genutzt werden kann – etwa Arztkittel oder Uniformen – ist absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden: Für eine Waschmaschinenladung mit 95 Grad bis zu 77 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent und fürs Bügeln maximal sieben Cent. Bis zu 110 Euro pro Jahr verzichten die meisten Finanzämter auf Belege – diese Summe umfasst auch Arbeitsmittel wie Druckerpapier oder Stifte. Bei doppelter Haushaltsführung können pro Jahr bis zu 12.000 Euro abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung in vollem Umfang als Werbungskosten gelten (Az. VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).

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Umzugspauschale und Nachhilfe

Bei beruflichem Umzug können Sie Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und die Pendlerpauschale für Wohnungssuche absetzen. Für sonstige Umzugskosten gewährt die Finanzverwaltung eine Pauschale: 964 Euro (ab März 2024) für den Steuerpflichtigen, plus 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht, kann 193 Euro geltend machen. Falls Kinder wegen des Umzugs Nachhilfe benötigen, sind Kosten bis zu 1286 Euro absetzbar. Bei höheren Aufwendungen können auch individuelle Kosten eingereicht werden – dann aber mit Belegen. Aus privaten Gründen umgezogen? Dann sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar.