Erbstreit vermeiden: Diese Immobilien-Regel kennen viele nicht
Erbstreit vermeiden: Immobilien-Regel unbekannt

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist häufig der wertvollste Besitz einer Familie. Zugleich ist es jedoch auch ein häufiger Auslöser für Erbstreitigkeiten. Der Grund dafür ist, dass sich Immobilien nicht einfach aufteilen lassen. Wer keine Regelung trifft, überlässt die Verteilung dem Gesetz.

Warum ein Testament wichtig ist

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Bei mehreren Erben entsteht meist eine Erbengemeinschaft, wie myHOMEBOOK berichtet. Dann müssen sich alle Beteiligten einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Schon eine einzige Person kann Entscheidungen blockieren. Im Streitfall müssen Gerichte entscheiden.

Ein Testament kann solche Konflikte vermeiden. Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein. Ein lediglich ausgedrucktes und unterschriebenes Dokument ist unwirksam. Noch mehr Rechtssicherheit bietet ein notarielles Testament. Der Notar beurkundet den letzten Willen und vermeidet formale Fehler.

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Darf ein Kind bevorzugt werden?

Nach Angaben der Anwältin Nicole Mutschke können Eltern frei bestimmen, wer welchen Teil ihres Vermögens erhält. Kinder müssen nicht zwingend gleich bedacht werden. Rechtlich wird immer der gesamte Nachlass vererbt, nicht einzelne Gegenstände. Deshalb nutzen viele ein sogenanntes Vermächtnis. Damit kann festgelegt werden, dass ein Kind die Immobilie erhält. Die Geschwister erhalten dafür einen Ausgleich entsprechend ihrem Anteil am aktuellen Marktwert.

Wer eine solche Regelung plant, sollte sich rechtlich beraten lassen. Denn trotz einer Bevorzugung bleiben Pflichtteilansprüche bestehen.

Pflichtteil schützt Angehörige

Kinder können grundsätzlich nicht vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden. Nahe Angehörige haben Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch ausgezahlt. Ein enterbtes Kind kann daher in der Regel weder über die Immobilie mitentscheiden noch dort einziehen. Es hat lediglich Anspruch auf eine Geldzahlung.

Wer erbt ohne Testament?

Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles. Lebte das Paar in einer Zugewinngemeinschaft, also einer Ehe ohne notariellen Ehevertrag, und hinterlässt der Verstorbene Kinder, erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Gibt es keine Erben, ermittelt zunächst das Nachlassgericht mögliche Angehörige. Bleibt die Suche erfolglos, erbt das Bundesland des letzten Wohnsitzes. Immobilien werden dann in der Regel verkauft oder versteigert.

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