Design-Fahrradständer in Berlin-Neukölln muss entfernt werden
Fahrradständer in Neukölln muss weichen

Streit um Fahrradständer in Neukölln: Design-Objekt muss weichen

In Berlin-Neukölln sorgt ein Design-Fahrradständer für Aufsehen. Das Architekturbüro „avp“ muss den Ständer am Standort Hasenheide 61 entfernen lassen. Das Bezirksamt hat angeordnet: „Dieser Fahrradständer ist unverzüglich abzubauen und zu entfernen“, wie auf mehreren großen Zetteln an dem Objekt zu lesen ist.

Der Fahrradständer war von avp aufgestellt worden, um sichere Abstellplätze für die Räder der Mitarbeitenden zu schaffen. Doch die Behörde beanstandet, dass der Ständer im Boden verankert ist – was ohne Genehmigung nicht zulässig sei. Das Bezirksamt prüft jedoch eine nachträgliche Genehmigung.

Hintergrund: Warum der Ständer entfernt werden muss

Laut Bezirksamt handelt es sich bei dem Fahrradständer um eine bauliche Anlage, die einer Genehmigung bedarf. Da diese fehlt, wurde die Entfernung angeordnet. Das Architekturbüro zeigt sich verständnisvoll, betont aber die Notwendigkeit der Abstellplätze. „Wir benötigen dringend sichere Parkmöglichkeiten für die Fahrräder unserer Mitarbeiter“, so ein Sprecher von avp.

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Die Posse um den Design-Fahrradständer hat in Neukölln für Diskussionen gesorgt. Einige Anwohner unterstützen das Anliegen des Büros, andere kritisieren die eigenmächtige Aufstellung. Das Bezirksamt signalisiert jedoch Kompromissbereitschaft: Man wolle prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung erteilt werden kann.

Ausblick: Lösung in Sicht?

Bis zur endgültigen Klärung muss der Fahrradständer jedoch abgebaut werden. avp hofft auf eine schnelle Entscheidung, um die Abstellplätze wieder nutzen zu können. Der Fall zeigt, wie wichtig eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden bei solchen Projekten ist.

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