Drei Jahre Haft für Dortmunder Neonazi wegen Mordaufrufen im Darknet
Drei Jahre Haft für Dortmunder Neonazi im Darknet

Der Dortmunder Rechtsextremist Martin S. ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Darknet zur Tötung von Olaf Scholz, Angela Merkel und zahlreichen weiteren Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen. In seinem letzten Wort vor Gericht bezeichnete er sich selbst als Nazi und warf dem Richter vor, ein Krimineller zu sein. Zudem sprach er Deutschland die Staatlichkeit und dem Rechtsstaat jede Legitimität ab.

Die Welt des Martin S.

„Ich erkläre mal kurz, was eine Tautologie ist. Die Leuchte leuchtet.“ Mit diesen Worten begann Martin S. am Freitagmorgen sein letztes Wort. Er versuchte, sein politisches Weltbild zu erklären. In seinen Augen beruhen die Gesetze, nach denen er verurteilt werden soll, auf Zirkelschlüssen – auf Nichtaussagen wie jener, dass die Leuchte leuchtet. Für ihn ist die gesamte Rechtsordnung ein einziger Selbstbezug ohne Gültigkeit. Martin S. glaubt, dass die „BRD“ nie rechtmäßig existiert habe – eine unter Reichsbürgern verbreitete Verschwörungserzählung. Die drei Richter ließen den einstündigen Vortrag stoisch über sich ergehen. Sein Pflichtverteidiger Ashraf Abouzeid folgte mit professioneller Miene. Andere schmunzelten kurz, aber hinter dem Absurden verbirgt sich tödlicher Ernst: „Aus Sicht eines Nationalsozialisten besteht kein Grund, die BRD anzuerkennen.“ Der Satz fiel beiläufig und überraschte niemanden mehr. Das Gericht ordnet Martin S. als überzeugten Rechtsextremisten ein.

Die Mordliste

Von Mai bis November 2025 betrieb Martin S. die Plattform „Assassination Politics“. Dort veröffentlichte er selbst erdachte Strafakten gegen Politiker, Wissenschaftler, Richter und Beamte. In diesen Akten sprach er selbst Todesurteile aus. Auf seiner Liste standen unter anderem der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz, Altkanzlerin Angela Merkel, der Virologe Christian Drosten und die Gründer von Biontech. Über die kaum nachverfolgbare Kryptowährung Monero wollte er Spenden sammeln, um die Morde an den von ihm verurteilten Personen zu belohnen. Zudem stellte er Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails und zum Panschen von Napalm bereit, zusammen mit personenbezogenen Daten seiner Zielpersonen.

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Der Testfall

Martin S. bestritt bis zuletzt, die Mordaufrufe ernst gemeint zu haben. Auch sein Verteidiger verfolgte diese Linie. Allerdings ist fraglich, ob er die weitere Argumentation seines Mandanten hilfreich fand. „Bei nicht prominenten Personen“ habe keine Gefahr bestanden, weil die Adresse fehlte. Und die Promis seien ja geschützt, sodass auch keine zusätzliche Gefahr bestanden habe. Auf Spenden sei er gar nicht angewiesen gewesen – in seinem Tresor fanden die Ermittler tatsächlich Gold und Silber im Wert von rund 20.000 Euro. Martin S. versuchte sich immer wieder in Täter-Opfer-Umkehr und beschrieb das Verfahren gegen ihn als einen Prozess „Bürger gegen Staat“. Er sei nicht geschnappt worden, sondern habe Telekommunikationsanbieter und Sicherheitsbehörden testen wollen. Die Seite sei ein Mittel gewesen, um Aufmerksamkeit für seine eigentlichen Anliegen zu erzeugen. Eine ältere Verurteilung in der Pandemie konnte er nicht verwinden: In einem Supermarkt hatte er sich geweigert, eine Maske zu tragen, und bei seinem Rauswurf einen Polizisten schwer verletzt. Nach seiner Darstellung wollte Martin S. mit seinen Mordaufrufen auch erreichen, dass sich Gerichte erneut mit diesem Fall befassen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete dies in seiner Urteilsbegründung als „sehr konstruierte“ Schutzbehauptung. Der Staatsschutzsenat berücksichtigte allerdings mildernd, dass das Projekt erfolglos blieb und kein Krypto-Cent bei Martin S. einging.

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Die Dortmunder Szene

„Schwer nachzuvollziehen“ nannte der Richter die Ansichten von Martin S. Allerdings beruhen diese nicht auf origineller Denktätigkeit. In einschlägigen Internetforen und in der Dortmunder rechtsextremen Szene sind große Teile seiner Ausführungen akzeptierte Gemeinplätze. Gerade in Dortmund war die rechte Szene immer auch gewaltbereit. Martin S. mischte sich ab 2017 unter die Rechtsextremen und war schon 2019 mittendrin, etwa bei einem Gedenkmarsch für den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchardt, der selbst mehrfach wegen Gewalttaten verurteilt worden war. Martin S. ragte damals heraus: Wo andere eher subkulturell oder fußballnah auftraten, marschierte er mit Hemd unterm Mantel. Er fiel wohl auch dem Verfassungsschutz auf. Vielleicht, als er Ende 2019 bei einer Diskussionsveranstaltung des DGB in der Dortmunder Pauluskirche ans Mikro trat. Es ging um den Umgang mit der BDS-Bewegung, die einen Boykott Israels fordert. In aller Öffentlichkeit erklärte Martin S. damals, Antisemit zu sein. Ihm wurde das Mikrofon entzogen.

Der Gummistift

Am Freitag beklagte sich Martin S. darüber, dass Besucher ferngehalten würden, „aus Angst, vom Staatsschutz identifiziert zu werden“. Tatsächlich müssen die beiden privaten Beobachter ihre Ausweise kopieren lassen. Dies gehört in Terrorverfahren zu den üblichen Sicherheitsvorkehrungen. Für Martin S. aber ist dies vermutlich nicht legal. „Dann ist der Richter selbst ein Krimineller.“ Sein Pflichtverteidiger Ashraf Abouzeid bemühte sich um mildernde Umstände. Martin S. habe unter besonders strengen Haftbedingungen gesessen. Als Beleg wies der Anwalt nebenbei auf einen Stift, den Martin S. mit zur Anklagebank gebracht hatte. Martin S. griff die Vorlage auf, hielt den Stift vor sich und bog ihn hin und her: Es ist ein Gummistift. Dann notierte er demonstrativ etwas und nahm wieder seine grollende Beobachterrolle ein. „Mein Mandant hat das alles nicht ernst gemeint. Er hat das nur gemacht, um eine Bühne zu erhalten“, sagte Abouzeid.

Das Urteil

Der Staatsschutzsenat verurteilte Martin S. unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Anleitungen für Brand- und Sprengvorrichtungen zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Generalbundesanwalt hatte fünf Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Für drei Jahre darf Martin S. außerdem keine öffentlichen Ämter bekleiden, sein Wahlrecht bleibt jedoch bestehen. Martin S. packte seinen Gummistift ein und machte sich auf den weiteren Rechtsweg, denn der steht ihm offen.