Marine Le Pen von Präsidentschaftswahl ausgeschlossen: Berufungsgericht bestätigt Urteil
Marine Le Pen von Präsidentschaftswahl ausgeschlossen

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist von der nächsten Präsidentschaftswahl ausgeschlossen. Ein Pariser Berufungsgericht bestätigte am Dienstag ein Urteil, das ihr für 45 Monate die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt. 30 Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Damit kann Le Pen nicht bei der Wahl 2027 kandidieren.

Urteil im Berufungsverfahren: 45 Monate Amtsverbot

Das Gericht verurteilte die Vorsitzende der Fraktion der rechtsextremen Partei „Rassemblement National“ (RN) zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro und drei Jahren Haft. Davon wurden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr muss unter elektronischer Überwachung verbüßt werden. Im Vergleich dazu lautete ihr vorheriges Urteil auf vier Jahre Haft – davon zwei Jahre zur Bewährung und zwei Jahre unter Hausarrest – sowie ebenfalls 100.000 Euro Geldstrafe.

Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl

Das Amtsverbot von 45 Monaten bedeutet, dass Le Pen für die Präsidentschaftswahl 2027 nicht zugelassen ist. Sie hatte bereits 2017 und 2022 kandidiert und war jeweils in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron unterlegen. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.

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